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Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ 2025
(vormals: De-Minimis-Förderung)
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Kompakt: Was ist die „Umweltschutz und Sicherheit“ – Förderung (vormals: De-minimis Förderung?
Die „Umweltschutz und Sicherheit“ – Förderung 2025 (vormals: De-minimis-Förderung) ist ein bundesweites Fördermittelprogramm, das Unternehmen im Güterkraftverkehr in Deutschland durch Zuschüsse unterstützt.
✅ Echter Zuschuss: Besonderer Vorteil für förderberechtigte Unternehmen – es handelt sich auch in 2025 um nicht (!) rückzahlbare Zuschüsse.
✅ Zweck der Förderung: Unternehmen können die „Umweltschutz und Sicherheit – Zuschüsse 2025 (ehemals: De-minimis-Förderung) erhalten, um ihre Investitionen in den Güterkraftverkehr zu fördern .
✅ Ziele des Förderprogramms: Die „Umweltschutz und Sicherheit“ – Förderung 2025 (ehemals: De-minimis-Förderung) ist darauf ausgerichtet, den Güterkraftverkehr sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten.
✅ Bewilligungsstelle: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist seit vielen Jahren die zuverlässige Bewilligungsbehörde für dieses Förderprogramm.
✅ Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind und / oder Betriebe, welche Werkverkehr betreiben.
✅ Fahrzeug-Voraussetzungen: Unternehmen, welche Eigentümer oder Halter von mindestens einem mautpflichtigen Nutzfahrzeug (Lkw, Sattelzugmaschine) mit mindestens 3,501 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind, können von der Förderung profitieren.
✅ Förderfähige Maßnahmen: Die Zuschüsse gibt es für viele verschiedene Investitionen (Erwerb bzw. Kauf etc.) im Güterkraftverkehr.
✅ Anzahl der geförderten Maßnahmen: Im Förderjahr 2025 sind ca. 400 unterschiedliche Einzelmaßnahmen förderfähig.
✅ Übersicht / Liste der geförderten Maßnahmen: Die förderfähigen Maßnahmen / Investitionen werden im Maßnahmenkatalog 2025 und der Positivliste 2025 vom BALM konkretisiert.
✅ Beispiele für förderfähige Investitionen: Es werden sowohl fahrzeugbezogene Maßnahmen wie Lkw–Reifen und Fahrerassistenzsysteme gefördert. Zum anderen gibt es Zuschüsse auch für effizienzsteigernde Maßnahmen wie Telematik-Systeme.
✅ Zuschuss-Höhe: Je mautpflichtigen Lkw mit mindestens 3,501 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse beträgt die Höhe der bewilligten Zuwendung + 2.000 Euro pro Jahr.
✅ Zuschuss als Anteilsfinanzierung: Für jede förderfähige Maßnahme (= Investitionen lt. Maßnahmenkatalog & Positivliste im Förderjahr 2025) erfolgt eine anteilmäßige Förderung = Anteilfinanzierung.
✅ Höhe der Anteilsfinanzierung: Es werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet. (ebenfalls keine Änderung zur „alten“ De-minimis-Regelung)
✅ Maximale Gesamtzuwendung: Der maximale Zuschuss beträgt + 33.000 Euro je Unternehmen & Förderjahr. (unverändert zur „alten“ De-minimis-Regelung)
✅ Beginn der Antragstellung: Die Antragsfrist für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ (vormals „De-minimis-Förderung) beginnt für die Förderperiode 2025 am — genauer Starttermin ist noch offen — , 09.00 Uhr.
✅ Ende der Antragstellung: Die Antragsfrist für die Förderperiode 2025 endet spätestens * am 1. September 2025.
* Hinweis: Das Antrags-Portal schließt, wenn keine Haushaltsmittel mehr verfügbar sind.
Die aktualisierte „Umweltschutz und Sicherheit (US) – Förderung 2025 (ehemals: De-minimis Förderung ist insbesondere für kleine & mittlere Unternehmen (KMU) im Güterkraftverkehr wichtig.
Das BALM-Förderprogramm 2025 bietet – inhaltlich verändert – auch weiterhin eine effektive finanzielle Unterstützung für viele notwendige Investitionen in den Fuhrpark – für leichte und schwere Lkw, Sattelzugmaschinen, Lkw-Anhänger, Trailer bzw. Auflieger.
Seit ca. 15 Jahren ist die „Umweltschutz und Sicherheit (US) – Förderung (ehemals: De-minimis Förderung) das erfolgreiche BASIS-Förderprogramm für Unternehmen im Güter- und Werkverkehr.
Das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“ (US 2025), vormals als De-minimis-Förderung bekannt, stellt damit auch im Jahr 2025 eine wichtige finanzielle Unterstützung für Unternehmen des Güterkraftverkehrs in Deutschland dar.
- Dieses Programm wird vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) umgesetzt.
- Es zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßengüterverkehr zu erhöhen sowie die negativen Umweltauswirkungen zu reduzieren.
- Für Unternehmen, die im Güterkraftverkehr tätig sind und schwere Nutzfahrzeuge betreiben, bietet das Förderprogramm die Möglichkeit, nicht-rückzahlbare Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit zu erhalten.
Diese finanzielle Unterstützung kann einen erheblichen Beitrag zur Modernisierung des Fuhrparks, zur Verbesserung der Sicherheitsstandards und zur Reduzierung der Umweltbelastung leisten.
Die Förderperiode 2025 bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die das Programm für eine breitere Gruppe von Unternehmen zugänglich machen und die Fördermöglichkeiten erweitern.
Besonders hervorzuheben ist die Absenkung der Mindestgröße für förderfähige, mautpflichtige Fahrzeuge von 7,50 Tonnen auf 3,501 Tonnen sowie die Erhöhung des Schwellenwerts für De-minimis-Beihilfen auf 300.000 Euro.
Dieser Artikel bietet Ihnen
✅ einen umfassenden Überblick über das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“,
✅ erklärt die Zuwendungsvoraussetzungen,
✅ stellt die förderfähigen Maßnahmen vor
✅ und gibt praktische Hinweise zum Antragsverfahren.
Er richtet sich insbesondere an Unternehmer, Geschäftsführer, Fuhrparkleiter und Verkehrsleiter von kleinen und mittleren Unternehmen mit Lkw, Sattelzugmaschinen und Trailern, die bislang wenig oder keine Erfahrung mit Fördermitteln haben.
Was ist neu im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ – Änderungen 2025 im Vergleich zu 2024
Aspekt
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Förderperiode 2024
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Förderperiode 2025
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Antragsstellung
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Beginn: 05. Februar 2024
Ende: 31. Mai 2024
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Beginn: Wird mit mind. zwei Wochen Vorlaufzeit bekanntgegeben
Ende: 01. September 2025
Hinweis: Das Portal schließt, wenn keine Haushaltsmittel mehr verfügbar sind
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Definition förderfähiger Fahrzeuge
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Kraftfahrzeuge für Güterkraftverkehr mit mind. 7,50 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
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Kraftfahrzeuge für Güterkraftverkehr mit mind. 3,501 kg technisch zulässiger Gesamtmasse
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Fahrzeugnachweise
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Erst mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen
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Mit dem Erstantrag einzureichen
Bei mehr als 10 Fahrzeugen: Fahrzeugaufstellung durch Straßenverkehrsbehörde erforderlich
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Stichtag für Fahrzeugnachweise
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01. Dezember 2023
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01. Dezember 2024
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Anzahl möglicher Anträge
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Nur ein Antrag (Erstantrag) möglich
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Bis zu drei Anträge (ein Erstantrag und zwei Folgeanträge) möglich
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Prüfung der Berechtigung
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Erst bei Vorlage des Verwendungsnachweises
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Bereits im Rahmen der Antragsbearbeitung
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Miete/Leasing von Gegenständen
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Ausgaben basierend auf dem Erwerb durch Kauf zuwendungsfähig
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Miete von Ausrüstungsgegenständen nicht mehr zuwendungsfähig
Nur noch Anschaffung (unabhängig von Finanzierungsart) förderfähig
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Schwellenwert für De-minimis-Beihilfen
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100.000 € für gewerblichen Straßengüterverkehr
200.000 € für Werkverkehr
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Einheitlich 300.000 € für alle Unternehmen
Keine Unterscheidung mehr zwischen gewerblichem Verkehr und Werkverkehr
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Bewilligungszeitraum
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Beginn mit Eingang des vollständigen Antrags
Ende: 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids
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Beginn mit Bewilligung des Antrags per Bescheid
Ende: 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids, spätestens 31.12.2025
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Verwendungsnachweis
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Vorlagefrist: 5 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids
Anzahl nicht beschränkt
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Vorlagefrist: 6 Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids
Maximal 2 Verwendungsnachweise pro Zuwendungsbescheid
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Kontrollformulare
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Nachreichung innerhalb von 2 Wochen möglich
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Müssen stets gemeinsam mit Anträgen/Verwendungsnachweisen eingereicht werden
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Erweiterter Fahrzeugkreis: Durch die Absenkung der Mindestgröße auf 3,5 Tonnen können nun deutlich mehr Unternehmen mit leichteren Nutzfahrzeugen von der Förderung profitieren.
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Höhere Fördersummen: Der einheitliche Schwellenwert von 300.000 Euro ermöglicht insbesondere Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr eine deutlich höhere maximale Förderung als bisher.
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Mehr Flexibilität: Die Möglichkeit, bis zu drei Anträge zu stellen, erlaubt eine flexiblere Planung und Umsetzung von Maßnahmen über das Jahr verteilt.
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Längere Antragsfrist: Die verlängerte Antragsfrist bis zum 01. September 2025 gibt Unternehmen mehr Zeit für die Vorbereitung und Einreichung ihrer Anträge.
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Frühere Nachweispflicht: Fahrzeugnachweise müssen bereits mit dem Erstantrag eingereicht werden, was eine sorgfältigere Vorbereitung erfordert.
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Strengere Formvorschriften: Kontrollformulare müssen zwingend gleichzeitig mit den Anträgen/Verwendungsnachweisen eingereicht werden, eine Nachreichung ist nicht mehr möglich.
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Keine Förderung für Miete: Die Miete von Ausrüstungsgegenständen ist nicht mehr förderfähig, nur noch deren Anschaffung.
Welche Ziele und welchen Zweck hat das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ – vormals: De-minimis Förderung?
Was ist der Zweck des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit (US) 2025“?
- Der Zweck der „Umweltschutz und Sicherheit – Förderung 2025 in Deutschland besteht darin, Unternehmen im Güterkraftverkehr finanziell zu unterstützen.
- Die nicht zurück zu zahlenden Zuschüsse sollen Betriebe wie Transport-Unternehmen, Speditionen oder auch Handelsunternehmen dazu nutzen, bestimmte Investitionen in ihre Lkw-Fuhrparks zu tätigen.
- Die Fördermittel vom BALM sollen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, die Kosten für sicherheitserhöhende, effizienzsteigernde und umweltschützende Maßnahmen zu tragen, welche über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.
Das folgende Bild zeigt, welchen wichtigen Zweck die „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ – Förderung 2025 für Unternehmen im Güterkraftverkehr in Deutschland erfüllt.

Welche Ziele hat die „Umweltschutz und Sicherheit (US) 2025 – Förderung“ (vormals: De-minimis-Förderung) in Deutschland?
Die übergeordneten Ziele der Lkw-Beihilfen 2025 sind:
- Sicherheit erhöhen: Die BALM-Förderung hat zum einen das Ziel, Unternehmen durch Zuschüsse zu Investitionen zu motivieren, welche die Sicherheit im Güterkraftverkehr erhöhen.
- Umwelt schützen: Zum anderen wird mit der „Umweltschutz und Sicherheit (US) – Förderung 2025 das Ziel verfolgt, die Umwelt- und Klimafreundlichkeit im Straßengüterverkehr zu fördern.
Die Ziele des Förderprogramms sind darauf ausgerichtet, die Gefahren & Auswirkungen von Unfällen sowie negative Umweltauswirkungen im straßengebundenen Güterverkehr zu verringern.
Die folgende Grafik zeigt, welche zwei Ziele mit dem „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ – Förderprogramm 2025 erreicht werden sollen: 1. Sicherheit im Straßengüterverkehr erhöhen und 2. Umwelt stärker schützen.

Fazit
Mit den LKW-Zuschüssen werden für KMU attraktive monetäre Anreize geschaffen, den Güterverkehr in Deutschland nachhaltiger und sicherer zu gestalten.
Wer ist antragsberechtigt im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“? – Zuwendungsempfänger und Voraussetzungen
Grundlegende Voraussetzungen
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Durchführung von Güterkraftverkehr: Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen.
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Eigentümer- oder Haltereigenschaft: Das Unternehmen muss Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen sein, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
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Fahrzeugdefinition: Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 3.501 kg beträgt.
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Stichtag für Fahrzeugnachweise: Die Eigentümer- oder Haltereigenschaft muss zum 01. Dezember 2024 bestanden haben. Alternativ können auch Fahrzeugnachweise für den Zeitraum zwischen dem 01. Dezember 2024 und dem Tag der Antragstellung eingereicht werden, die vom BALM wohlwollend geprüft werden.
Nachweis der Berechtigung für den Güterkraftverkehr
- Bei gewerblichem Güterkraftverkehr: Eine der vorgeschriebenen Berechtigungen nach § 3 GüKG (nationale Erlaubnis) oder § 5 GüKG (EU-Lizenz).
- Bei Werkverkehr: Eine Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG.
Ausschlusskriterien
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Über das Vermögen des Unternehmens wurde ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet, oder gegen das Unternehmen wird eine Zwangsvollstreckung eingeleitet oder betrieben.
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Das Unternehmen ist zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet oder diese wurde bereits abgenommen.
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An dem Unternehmen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt.
Unternehmensbegriff und Verbundunternehmen
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Definition „Unternehmen“: Jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.
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Verbundunternehmen: Alle Einheiten, die rechtlich oder tatsächlich von ein und derselben Einheit kontrolliert werden, gelten als ein einziges Unternehmen.
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Ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens.
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Ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen.
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Ein Unternehmen ist nach einem Vertrag oder aufgrund einer Satzungsklausel berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben.
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Ein Unternehmen, das Anteilseigner oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte aus.
Besonderheiten bei Unternehmensverbünden
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Die Zuwendungsvoraussetzungen müssen bei dem Unternehmen oder Unternehmensteil des Verbunds vorliegen, bei dem die Maßnahmen durchgeführt werden (Durchführungsort).
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Die Ausschlusskriterien und die Einhaltung des De-minimis-Schwellenwerts gelten sowohl für das beherrschende Unternehmen als auch für die Durchführungsorte.
Praxisbeispiel: Antragsberechtigung prüfen
- ✓ Durchführung von Güterkraftverkehr (gewerblich mit EU-Lizenz)
- ✓ Eigentümer/Halter von schweren Nutzfahrzeugen
- ✓ Alle 5 Fahrzeuge sind förderfähig (≥ 3,5 Tonnen)
- ✓ Keine Ausschlusskriterien
- → Antragsberechtigung liegt vor
- Die drei Unternehmen gelten als ein einziges Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie
- Sowohl Schmidt Bau GmbH als auch Schmidt Transport GmbH erfüllen die Grundvoraussetzungen
- Der De-minimis-Schwellenwert von 300.000 Euro gilt für alle drei Unternehmen zusammen
- → Beide Tochterunternehmen sind antragsberechtigt, müssen aber ihre Förderanträge koordinieren
Was wird gefördert im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“ ? – Förderfähige Maßnahmen
Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen
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Sicherheitsrelevante Ausrüstung:
- Abbiegeassistenzsysteme
- Rückfahrkamerasysteme
- Spurhalteassistenten
- Notbremsassistenten
- Reifendruckkontrollsysteme
- Totwinkel-Assistenzsysteme
- Fahrerairbags
- Antiblockiersysteme (ABS)
- Elektronische Stabilitätsprogramme (ESP)
- Fahrdynamikregelungen
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Umweltrelevante Ausrüstung:
- Aerodynamische Verkleidungen
- Leichtlaufreifen
- Kraftstoffsparende Getriebe
- Start-Stopp-Automatik
- Telematik- und Flottenmanagementsysteme zur Routenoptimierung
- Energieeffiziente Kühlaggregate
- Hybridantriebe
- Alternative Antriebssysteme
Sonstige Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit
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Sicherheitsmaßnahmen:
- Fahrsicherheitstrainings für Fahrer
- Schulungen zu Ladungssicherung
- Sicherheitsaudits und -zertifizierungen
- Implementierung von Sicherheitsmanagementsystemen
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Umweltschutzmaßnahmen:
- Schulungen zu kraftstoffsparender Fahrweise (Eco-Driving)
- Umweltmanagementsysteme und -zertifizierungen
- Maßnahmen zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs
- CO2-Bilanzierung und -Reduktionsmaßnahmen
Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
- Beratung zur Implementierung von Umweltmanagementsystemen
- Beratung zur Optimierung der Fahrzeugflotte unter Umweltaspekten
- Beratung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Unternehmen
- Beratung zur Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsvorschriften
- Beratung zur Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien
Nicht förderfähige Maßnahmen
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Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen: Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, werden nicht gefördert.
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Serienausstattung: Fahrzeugkomponenten oder Maßnahmen, die bereits zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören, sind nicht förderfähig.
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Miete von Ausrüstungsgegenständen: Die Miete von Ausrüstungsgegenständen oder Einrichtungen ist nicht zuwendungsfähig.
Praxisbeispiele für förderfähige Maßnahmen
- Abbiegeassistenten: 8 × 1.500 € = 12.000 €
- Rückfahrkameras: 8 × 800 € = 6.400 €
- Fahrsicherheitstraining: 8 × 400 € = 3.200 €
- Gesamtkosten: 21.600 €
- Mögliche Förderung (80%): maximal 16.000 €
-
Nachrüstung von aerodynamischen Verkleidungen an 15 Lkw
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Anschaffung eines Flottenmanagementsystems zur Routenoptimierung
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Schulung aller Fahrer in kraftstoffsparender Fahrweise
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Beratung zur Implementierung eines Umweltmanagementsystems
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Aerodynamische Verkleidungen: 15 × 2.500 € = 37.500 €
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Flottenmanagementsystem: 35.000 €
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Eco-Driving-Schulungen: 25 × 350 € = 8.750 €
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Umweltberatung: 5.000 €
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Gesamtkosten: 86.250 €
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Mögliche Förderung (80%): maximal 33.000 €
Wie hoch ist die Förderung im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“ ? – Zuwendungshöchstbeträge und Förderquoten
Art und Umfang der Zuwendung
- Förderquote: Die maximale Förderquote beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Maßnahme.
- Finanzierungsart: Die Zuwendung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Zuwendungshöchstbetrag: Die Förderung erfolgt im Rahmen eines maximalen absoluten Zuwendungshöchstbetrages pro Unternehmen.
Berechnung des unternehmensbezogenen Zuwendungshöchstbetrags
- Als förderfähige Fahrzeuge zählen schwere Nutzfahrzeuge (größer als 3,500 Tonnen bzw. ab 3,501 Tonnen), die zum 1. Dezember 2024 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen waren.
- Der Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug beträgt bis zu 2.000 Euro.
De-minimis-Verordnung und Schwellenwerte
- Der Schwellenwert beträgt 300.000 Euro in insgesamt drei Jahren zugunsten eines einzigen Unternehmens.
- Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen gewerblichem Straßengüterverkehr und Werkverkehr (in früheren Förderperioden galten unterschiedliche Schwellenwerte).
- Bei Unternehmensverbünden gilt der Schwellenwert für alle verbundenen Unternehmen zusammen.
Beispielrechnungen für verschiedene Unternehmensgrößen
- Geplante Maßnahmen: Anschaffung von Abbiegeassistenten und Rückfahrkameras für alle Fahrzeuge
- Berechnung des Zuwendungshöchstbetrags: 5 Fahrzeuge × 2.000 € = 10.000 €
- Mögliche Förderung (80% der Kosten): 10.000 € (begrenzt durch den Zuwendungshöchstbetrag)
- Gesamtkosten der Maßnahmen: 12.500 €
- Eigenanteil des Unternehmens: 2.500 €
- Geplante Maßnahmen: Flottenmanagementsystem, aerodynamische Verkleidungen, Fahrsicherheitstrainings
- Berechnung des Zuwendungshöchstbetrags: maximal 17 Fahrzeuge × 2.000 €
- Mögliche Förderung (80% der Kosten): 33.000 € (begrenzt durch den Zuwendungshöchstbetrag)
- Gesamtkosten der Maßnahmen: 75.000 €
- Eigenanteil des Unternehmens: 42.000 €
- Geplante Maßnahmen: Umfassendes Sicherheitspaket, Telematik, Umweltberatung
- Berechnung des Zuwendungshöchstbetrags: maximal 17 Fahrzeuge × 2.000 €
- Mögliche Förderung (80% der Kosten): 33.000 € (begrenzt durch den Zuwendungshöchstbetrag)
- Gesamtkosten der Maßnahmen: 250.000 €
- Eigenanteil des Unternehmens: 217.000 €
Kumulierung mit anderen Förderprogrammen
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Kumulierungsverbot bei gleichen Maßnahmen: Eine Maßnahme darf nicht gleichzeitig aus mehreren öffentlichen Programmen gefördert werden, wenn dadurch die maximale Förderquote überschritten würde.
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De-minimis-Schwellenwert: Die Gesamtsumme aller De-minimis-Beihilfen, die ein Unternehmen in drei aufeinanderfolgenden Jahren erhält, darf den Schwellenwert von 300.000 Euro nicht überschreiten.
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De-minimis-Erklärung: Im Antrag muss das Unternehmen alle De-minimis-Beihilfen angeben, die es im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren erhalten hat.
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Verschiedene Maßnahmen: Unterschiedliche Maßnahmen können aus verschiedenen Förderprogrammen unterstützt werden, solange keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme erfolgt.
Wie funktioniert das Antragsverfahren im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“ ? – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Antragsfristen und wichtige Termine 2025
- Antragsstart: Das BALM gibt mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen auf seiner Internetseite das Datum bekannt, ab dem erstmalig Anträge für die Förderperiode 2025 gestellt werden können.
- Antragsende: Die Antragsfrist endet gemäß Richtlinie am 01. September 2025.
- Wichtiger Hinweis: Das elektronische Antragsportal wird geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag so früh wie möglich nach Bekanntgabe des Antragsstarts zu stellen.
- Aktueller Status (Stand April 2025): Nach der Bundestagswahl vom 23.02.2025 wird nach Bildung einer neuen Regierung der Bundeshaushalt aufgestellt und beschlossen. Sobald der Bundeshaushalt beschlossen wurde, wird das BALM über die Möglichkeiten zur Antragstellung informieren.
Erforderliche Unterlagen und Nachweise
- Elektronischer Antrag über das eService-Portal des BALM
- Kontrollformular (unterschrieben und mit Firmenstempel versehen)
- Fahrzeugnachweise zum Stichtag 01.12.2024:
- Bei bis zu 10 Fahrzeugen: Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Ab 11 Fahrzeugen: Elektronische Kopie einer durch die Straßenverkehrsbehörde bestätigten Fahrzeugaufstellung
- Nachweis der Berechtigung für den Güterkraftverkehr:
- Bei gewerblichem Güterkraftverkehr: Kopie der nationalen Erlaubnis (§ 3 GüKG) oder EU-Lizenz (§ 5 GüKG)
- Bei Werkverkehr: Nachweis der Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG
- De-minimis-Erklärung über alle in den letzten drei Steuerjahren erhaltenen De-minimis-Beihilfen (im Antrags-Formular enthalten)
- Bei Unternehmensverbünden: Angaben zu allen verbundenen Unternehmen
Elektronisches Antragsverfahren
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Registrierung im eService-Portal:
- Besuchen Sie die Website des BALM: www.balm.bund.de
- Navigieren Sie zum Bereich „Förderprogramme“ → „Umweltschutz und Sicherheit 2025“
- Klicken Sie auf „Zugang eService-Portal“
- Registrieren Sie sich mit Ihren Unternehmensdaten, falls Sie noch kein Benutzerkonto haben
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Antrag ausfüllen:
- Loggen Sie sich im eService-Portal ein
- Wählen Sie „Neuen Antrag stellen“ und das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“
- Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus
- Geben Sie die Anzahl der förderfähigen Fahrzeuge an
- Listen Sie die geplanten Maßnahmen mit den voraussichtlichen Kosten auf
- Füllen Sie die De-minimis-Erklärung aus
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Unterlagen hochladen:
- Laden Sie alle erforderlichen Nachweise als PDF-Dateien hoch
- Achten Sie auf die maximale Dateigröße und die zulässigen Dateiformate
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Antrag absenden:
- Überprüfen Sie alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab
- Drucken Sie das Kontrollformular aus, unterschreiben Sie es und versehen Sie es mit dem Firmenstempel
- Scannen Sie das unterschriebene Kontrollformular ein und laden Sie es im Portal hoch
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Bestätigung:
- Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung
- Die Antragsbearbeitung durch das BALM beginnt
Fahrzeugnachweise und deren korrekte Einreichung
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Stichtag: Die Fahrzeuge müssen zum 01.12.2024 auf das antragstellende Unternehmen als Eigentümer oder Halter zugelassen gewesen sein.
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Bei bis zu 10 Fahrzeugen:
- Einreichung von Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für jedes Fahrzeug
- Die Zulassungsbescheinigungen müssen deutlich lesbar sein
- Aus den Nachweisen müssen das amtliche Kennzeichen, die technisch zulässige Gesamtmasse und der Halter/Eigentümer hervorgehen
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Ab 11 Fahrzeugen:
- Einreichung einer durch die Straßenverkehrsbehörde bestätigten Fahrzeugaufstellung
- Die Aufstellung muss folgende Angaben enthalten:
- Amtliches Kennzeichen jedes Fahrzeugs
- Technisch zulässige Gesamtmasse jedes Fahrzeugs
- Bestätigung, dass das antragstellende Unternehmen zum Stichtag Halter/Eigentümer war
- Die Aufstellung muss von der Straßenverkehrsbehörde bestätigt sein (Stempel und Unterschrift)
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Alternative Nachweise: Wenn sich die Fahrzeugnachweise auf andere Tage zwischen dem 01.12.2024 und dem Tag der Antragstellung beziehen, können diese ebenfalls eingereicht werden. Das BALM prüft diese wohlwollend.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
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Unvollständige Unterlagen:
- Fehler: Fehlende oder unvollständige Fahrzeugnachweise, fehlende Nachweise zur Berechtigung für den Güterkraftverkehr
- Lösung: Erstellen Sie eine Checkliste aller erforderlichen Unterlagen und prüfen Sie diese vor Absendung des Antrags
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Fehlerhafte De-minimis-Erklärung:
- Fehler: Unvollständige Angaben zu bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen
- Lösung: Führen Sie eine genaue Aufstellung aller erhaltenen Förderungen der letzten drei Steuerjahre
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Nachträgliche Einreichung des Kontrollformulars:
- Fehler: Separate Übermittlung des Kontrollformulars nach Antragstellung
- Lösung: Reichen Sie das unterschriebene und gestempelte Kontrollformular immer zusammen mit dem Antrag ein
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Falsche Fahrzeugnachweise bei mehr als 10 Fahrzeugen:
- Fehler: Einreichung einzelner Zulassungsbescheinigungen statt einer behördlich bestätigten Fahrzeugaufstellung
- Lösung: Beantragen Sie rechtzeitig eine Fahrzeugaufstellung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde
-
Fehlende Angaben zu Verbundunternehmen:
- Fehler: Keine oder unvollständige Angaben zu verbundenen Unternehmen
- Lösung: Prüfen Sie sorgfältig, ob Ihr Unternehmen Teil eines Verbunds ist und geben Sie alle relevanten Informationen an
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Zu späte Antragstellung:
- Fehler: Antragstellung kurz vor Fristende oder wenn die Haushaltsmittel bereits erschöpft sind
- Lösung: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich nach Bekanntgabe des Antragsstarts
Was passiert nach der Antragstellung? – das Bewilligungsverfahren im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“
Prüfung der Anträge durch das BALM
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Formale Prüfung:
- Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise
- Korrekte Ausfüllung des Antragsformulars
- Vorliegen des unterschriebenen und gestempelten Kontrollformulars
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Inhaltliche Prüfung:
- Antragsberechtigung des Unternehmens
- Nachweis der Berechtigung für den Güterkraftverkehr
- Prüfung der Fahrzeugnachweise und Berechnung des Zuwendungshöchstbetrags
- Prüfung der De-minimis-Erklärung und Einhaltung des Schwellenwerts
- Förderfähigkeit der beantragten Maßnahmen
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Priorisierung:
- Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet
- Bei begrenzten Haushaltsmitteln werden früher eingegangene Anträge bevorzugt
Zuwendungsbescheid und dessen Bedeutung
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Inhalt des Zuwendungsbescheids:
- Höhe der bewilligten Zuwendung (Zuwendungshöchstbetrag)
- Bewilligungszeitraum (Beginn und Ende)
- Auflistung der förderfähigen Maßnahmen
- Nebenbestimmungen und Auflagen
- Hinweise zum Verwendungsnachweis
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Rechtliche Bedeutung:
- Der Zuwendungsbescheid ist ein Verwaltungsakt
- Er begründet einen Rechtsanspruch auf die bewilligte Förderung unter den genannten Bedingungen
- Die im Bescheid genannten Fristen und Auflagen sind verbindlich
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Bestandskraft:
- Der Zuwendungsbescheid wird einen Monat nach Bekanntgabe bestandskräftig
- Innerhalb dieser Frist kann Widerspruch eingelegt werden
- Nach Eintritt der Bestandskraft kann auf die bewilligte Zuwendung verzichtet werden
Bewilligungszeitraum und dessen Bedeutung
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Beginn des Bewilligungszeitraums:
- Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Bewilligung des Antrags per Bescheid
- Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit den Maßnahmen begonnen werden
- Als Vorhabensbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags
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Ende des Bewilligungszeitraums:
- Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids
- Spätestens endet er jedoch zum 31.12.2025
- Alle geförderten Maßnahmen müssen innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen sein
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Bedeutung für die Durchführung:
- Maßnahmen, die vor Beginn des Bewilligungszeitraums begonnen wurden, sind nicht förderfähig
- Maßnahmen, die nach Ende des Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden, sind ebenfalls nicht förderfähig
- Die Rechnungsstellung und Bezahlung muss innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgen
Möglichkeit von Folgeanträgen
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Erstantrag:
- Der erste Antrag, der im Rahmen des Förderprogramms gestellt wird
- Mit diesem Antrag müssen die Fahrzeugnachweise eingereicht werden
- Der unternehmensbezogene Zuwendungshöchstbetrag wird auf Basis dieses Antrags berechnet
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Folgeanträge:
- Nach Bewilligung des Erstantrags können bis zu zwei Folgeanträge gestellt werden
- Voraussetzung: Der unternehmensbezogene Zuwendungshöchstbetrag wurde mit dem Erstantrag und eventuell bereits gestellten Folgeanträgen noch nicht ausgeschöpft
- Die Summe aller bewilligten Zuwendungen darf den unternehmensbezogenen Zuwendungshöchstbetrag nicht überschreiten
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Hinweise zu Folgeanträgen:
- Folgeanträge können weitere oder andere Maßnahmen umfassen als der Erstantrag
- Auch für Folgeanträge gilt: Sie müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden
- Folgeanträge können erst nach Bewilligung des vorherigen Antrags gestellt werden
Rechte und Pflichten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
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Rechte:
- Anspruch auf die bewilligte Förderung bei Einhaltung aller Bedingungen
- Recht auf Auszahlung der Zuwendung nach ordnungsgemäßem Verwendungsnachweis
- Möglichkeit, Änderungen zu beantragen (z.B. Verlängerung des Bewilligungszeitraums)
-
Pflichten:
- Durchführung der Maßnahmen gemäß Antrag und Zuwendungsbescheid
- Einhaltung des Bewilligungszeitraums
- Mitteilungspflicht bei wesentlichen Änderungen (z.B. Änderung der Rechtsform, Insolvenz)
- Fristgerechte Einreichung des Verwendungsnachweises
- Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen für eventuelle Prüfungen
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Mitteilungspflichten:
- Änderungen maßgeblicher Umstände müssen unverzüglich dem BALM mitgeteilt werden
- Dies betrifft insbesondere:
- Änderungen der Unternehmensdaten/-rechtsform
- Wechsel der Rechtsperson
- Unternehmensauflösung
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Die Mitteilung erfolgt über das Formular „Änderungsmitteilung“ im eService-Portal
Wie werden die Maßnahmen umgesetzt? – Durchführung und Fristen im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“
Zeitliche Vorgaben für die Durchführung der Maßnahmen
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Zeitpunkt des Vorhabenbeginns:
- Mit den Maßnahmen darf erst nach Bewilligung des Antrags begonnen werden
- Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sind nicht förderfähig
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Durchführungszeitraum:
- Alle Maßnahmen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt werden
- Der Bewilligungszeitraum endet grundsätzlich fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids
- Spätestens endet er jedoch zum 31.12.2025
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Abschluss der Maßnahmen:
- Die Maßnahmen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums vollständig abgeschlossen sein
- Dies umfasst auch die Rechnungsstellung und Bezahlung
- Maßnahmen, die nach Ende des Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden, sind nicht förderfähig
Vorhabenbeginn und dessen Definition
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Definition des Vorhabenbeginns:
- Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags
- Bereits die verbindliche Bestellung einer Maßnahme gilt als Vorhabenbeginn
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Nicht als Vorhabenbeginn gelten:
- Unverbindliche Anfragen oder Angebote
- Planungsleistungen und Beratungen zur Vorbereitung der Maßnahme
- Marktrecherchen und Preisvergleiche
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Praktische Beispiele:
- Beispiel 1: Ein Unternehmen holt Angebote für Abbiegeassistenten ein und vergleicht diese. Dies gilt noch nicht als Vorhabenbeginn.
- Beispiel 2: Ein Unternehmen bestellt verbindlich Abbiegeassistenten vor Erhalt des Zuwendungsbescheids. Dies gilt als vorzeitiger Vorhabenbeginn, die Maßnahme ist nicht förderfähig.
- Beispiel 3: Ein Unternehmen bestellt Abbiegeassistenten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Die Maßnahme ist förderfähig, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zweckbindungsfrist und deren Bedeutung
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Definition der Zweckbindungsfrist:
- Zeitraum, in dem die geförderten Gegenstände für den Zuwendungszweck verwendet werden müssen
- Die Zweckbindungsfrist beginnt mit Abschluss der Maßnahme und dauert in der Regel zwei Jahre
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Pflichten während der Zweckbindungsfrist:
- Die geförderten Gegenstände müssen für den beantragten Zweck verwendet werden
- Sie dürfen nicht veräußert, vermietet oder anderweitig überlassen werden
- Bei Fahrzeugverkauf müssen geförderte Ausrüstungsgegenstände, soweit technisch möglich, auf andere Fahrzeuge des Unternehmens übertragen werden
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Folgen bei Nichteinhaltung:
- Bei Verstoß gegen die Zweckbindung kann die Zuwendung ganz oder teilweise widerrufen werden
- Dies kann zur Rückforderung der bereits ausgezahlten Förderung führen
- Zinsen können zusätzlich erhoben werden
Änderungen während der Durchführung
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Mitteilungspflicht:
- Änderungen von Inhalten des Zuwendungsbescheids, die für die Zuwendung relevant sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden
- Die Mitteilung erfolgt über das Formular „Änderungsmitteilung“ im eService-Portal
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Arten von Änderungen:
- Antragsrücknahme: Ganz oder teilweise möglich bis zum Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids
- Verzicht auf bewilligte Zuwendung: Möglich nach Eintritt der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids
- Änderungen bei den Maßnahmen: Z.B. Beantragung eines verlängerten Bewilligungszeitraums
- Änderungen beim Unternehmen: Z.B. Änderung der Rechtsform, Wechsel der Rechtsperson
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Änderungsbescheid:
- Bei zuwendungsrelevanten Änderungen erlässt das BALM grundsätzlich einen Änderungsbescheid
- Voraussetzung: Die Voraussetzungen für eine Förderung müssen weiterhin vorliegen
- Mit den Maßnahmen kann nach Eingang des Änderungsantrags begonnen werden, jedoch nicht vor dem ursprünglichen Antragseingang
Praxistipps für die reibungslose Umsetzung
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Zeitplanung:
- Planen Sie ausreichend Zeit für die Umsetzung der Maßnahmen ein
- Berücksichtigen Sie mögliche Lieferzeiten und Verzögerungen
- Setzen Sie sich interne Fristen, die vor den offiziellen Fristen liegen
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Dokumentation:
- Dokumentieren Sie alle Schritte der Umsetzung sorgfältig
- Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Angebote, Bestellungen, Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungsbelege) auf
- Erstellen Sie Fotos oder Videos der umgesetzten Maßnahmen als Nachweis
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Kommunikation mit Lieferanten:
- Informieren Sie Ihre Lieferanten über die Fristen des Förderprogramms
- Vereinbaren Sie verbindliche Liefertermine, die innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen
- Klären Sie im Vorfeld, ob die gewünschten Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums realisierbar sind
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Änderungsmanagement:
- Reagieren Sie frühzeitig auf mögliche Verzögerungen oder Probleme
- Beantragen Sie bei absehbaren Verzögerungen rechtzeitig eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums
- Informieren Sie das BALM unverzüglich über relevante Änderungen
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Interne Verantwortlichkeiten:
- Benennen Sie einen Verantwortlichen für die Umsetzung der Maßnahmen
- Stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten die Fristen und Anforderungen kennen
- Führen Sie regelmäßige Statusbesprechungen durch, um den Fortschritt zu überwachen
Wie erfolgt die Abrechnung? – Verwendungsnachweis und Auszahlung im Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“
Erstellung des Verwendungsnachweises
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Bestandteile des Verwendungsnachweises:
- Elektronisches Formular im eService-Portal
- Sachbericht über die durchgeführten Maßnahmen
- Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben
- Belegliste mit allen Rechnungen und Zahlungsbelegen
- Kontrollformular (unterschrieben und mit Firmenstempel versehen)
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Sachbericht:
- Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen
- Darstellung des Projektverlaufs
- Erläuterung eventueller Abweichungen vom Antrag
- Darstellung der erreichten Ziele
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Zahlenmäßiger Nachweis:
- Auflistung aller Ausgaben nach Maßnahmen gegliedert
- Gegenüberstellung der geplanten und tatsächlichen Ausgaben
- Berechnung der Förderung (80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal der bewilligte Betrag)
Erforderliche Belege und Nachweise
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Rechnungen:
- Originalrechnungen oder elektronische Rechnungen
- Die Rechnungen müssen auf das geförderte Unternehmen ausgestellt sein
- Sie müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums ausgestellt sein
- Die Rechnungen müssen die geförderten Maßnahmen eindeutig erkennen lassen
- Bei Sammelrechnungen muss erkennbar sein, welche Positionen gefördert werden sollen
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Zahlungsbelege:
- Kontoauszüge oder elektronische Zahlungsnachweise
- Die Zahlung muss innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgt sein
- Der Zahlungsempfänger muss mit dem Rechnungssteller übereinstimmen
- Bei Barzahlung: Quittung mit Stempel und Unterschrift des Empfängers
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Nachweise zur Durchführung:
- ggf. Fotos der installierten Ausrüstungsgegenstände
- ggf. Teilnahmebestätigungen bei Schulungen oder Trainings
- ggf. Abnahmeprotokolle bei technischen Installationen
- ggf. Dokumentation der Beratungsleistungen (z.B. Beratungsberichte)
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Sonstige Nachweise:
- Bei Leasing: Leasingvertrag und Nachweis der Anschaffung durch den Leasinggeber
- Bei Unternehmensverbünden: Nachweis, dass die Maßnahmen am angegebenen Durchführungsort umgesetzt wurden
Fristen für die Einreichung
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Standardfrist:
- Die Vorlagefrist für den Verwendungsnachweis endet spätestens sechs Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids
- Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, da verspätet eingereichte Verwendungsnachweise in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden können
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Anzahl der Verwendungsnachweise:
- Pro Zuwendungsbescheid können maximal zwei Verwendungsnachweise eingereicht werden
- Dies ermöglicht eine Teilabrechnung bereits abgeschlossener Maßnahmen, während andere noch umgesetzt werden
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Teilverwendungsnachweise:
- Ein erster Verwendungsnachweis kann eingereicht werden, sobald ein Teil der Maßnahmen abgeschlossen ist
- Der zweite (abschließende) Verwendungsnachweis muss spätestens zum Ende der Vorlagefrist eingereicht werden
- Beide Verwendungsnachweise zusammen dürfen den bewilligten Zuwendungshöchstbetrag nicht überschreiten
Auszahlungsverfahren
-
Prüfung durch das BALM:
- Formale Prüfung der Vollständigkeit des Verwendungsnachweises
- Inhaltliche Prüfung der durchgeführten Maßnahmen
- Prüfung der Belege und Zahlungsnachweise
- Berechnung der auszuzahlenden Zuwendung
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Berechnung der Auszahlungssumme:
- Grundsätzlich: 80% der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben
- Maximal: Der im Zuwendungsbescheid bewilligte Betrag
- Bei Teilverwendungsnachweisen: Anteilige Auszahlung entsprechend den nachgewiesenen Ausgaben
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Auszahlung:
- Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto
- Nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 4-8 Wochen
- Bei Beanstandungen kann sich die Auszahlung verzögern
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Auszahlungsbescheid:
- Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erhält das Unternehmen einen Auszahlungsbescheid
- Dieser enthält Informationen zur Höhe der ausgezahlten Zuwendung und eventuellen Kürzungen
- Bei Kürzungen werden die Gründe erläutert
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
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Unvollständige Belege:
- Fehler: Fehlende Rechnungen oder Zahlungsbelege
- Lösung: Erstellen Sie eine Checkliste aller Belege und prüfen Sie diese vor Einreichung des Verwendungsnachweises
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Maßnahmen außerhalb des Bewilligungszeitraums:
- Fehler: Rechnungsstellung oder Zahlung nach Ende des Bewilligungszeitraums
- Lösung: Planen Sie ausreichend Puffer ein und achten Sie auf rechtzeitige Rechnungsstellung und Bezahlung
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Fehlende Zuordnung zu Maßnahmen:
- Fehler: Aus den Rechnungen geht nicht klar hervor, welche Maßnahmen durchgeführt wurden
- Lösung: Bitten Sie den Lieferanten um detaillierte Rechnungen mit klarer Bezeichnung der Maßnahmen
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Nachträgliche Einreichung des Kontrollformulars:
- Fehler: Separate Übermittlung des Kontrollformulars nach Einreichung des Verwendungsnachweises
- Lösung: Reichen Sie das unterschriebene und gestempelte Kontrollformular immer zusammen mit dem Verwendungsnachweis ein
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Überschreitung der Vorlagefrist:
- Fehler: Einreichung des Verwendungsnachweises nach Ablauf der Sechsmonatsfrist
- Lösung: Setzen Sie sich interne Fristen, die vor der offiziellen Frist liegen
Welche Fragen werden häufig gestellt? – FAQ zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“
Fragen zur Antragsberechtigung
Fragen zu förderfähigen Maßnahmen
- Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Einrichtungen (z.B. Abbiegeassistenten, aerodynamische Verkleidungen)
- Sonstige Maßnahmen im Bereich Umweltschutz und Sicherheit (z.B. Fahrsicherheitstrainings, Schulungen)
- Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung
Fragen zum Antragsverfahren
- Elektronischer Antrag über das eService-Portal
- Kontrollformular (unterschrieben und mit Firmenstempel)
- Fahrzeugnachweise zum Stichtag 01.12.2024
- Nachweis der Berechtigung für den Güterkraftverkehr
- De-minimis-Erklärung
- Bei Unternehmensverbünden: Angaben zu allen verbundenen Unternehmen
Fragen zum Verwendungsnachweis
Fragen zu Sonderfällen und Ausnahmen
Praxisbeispiele und Fallstudien zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“
Fallbeispiel 1: Kleines Transportunternehmen (1-5 Fahrzeuge)
- Name: Müller Transport GmbH
- Branche: Regionaler Stückguttransport
- Fahrzeugflotte: 5 Lkw (3 × 7,5 Tonnen, 2 × 4,5 Tonnen)
- Berechtigung: Gewerblicher Güterkraftverkehr mit EU-Lizenz
- Ausstattung aller 5 Lkw mit Abbiegeassistenten (5 × 1.500 € = 7.500 €)
- Ausstattung aller 5 Lkw mit Rückfahrkameras (5 × 800 € = 4.000 €)
- Fahrsicherheitstraining für alle 5 Fahrer (5 × 400 € = 2.000 €)
- Schulung zu kraftstoffsparender Fahrweise für alle Fahrer (5 × 350 € = 1.750 €)
- 5 Fahrzeuge × 2.000 € = 10.000 €
- 80% von 15.250 € = 12.200 €
- Begrenzt durch den Zuwendungshöchstbetrag: 10.000 €
- 15.250 € – 10.000 € = 5.250 €
-
Vorbereitung:
- Einholung von Angeboten für alle geplanten Maßnahmen
- Beschaffung der Fahrzeugnachweise (Kopien der Zulassungsbescheinigungen)
- Bereitstellung der EU-Lizenz
-
Antragstellung:
- Registrierung im eService-Portal des BALM
- Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars
- Hochladen aller erforderlichen Nachweise
- Einreichung des unterschriebenen und gestempelten Kontrollformulars
-
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids:
- Bestellung der Abbiegeassistenten und Rückfahrkameras
- Buchung der Fahrsicherheitstrainings und Eco-Driving-Schulungen
- Durchführung aller Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums
-
Verwendungsnachweis:
- Sammlung aller Rechnungen und Zahlungsbelege
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen (Fotos, Teilnahmebestätigungen)
- Einreichung des Verwendungsnachweises über das eService-Portal
Fallbeispiel 2: Mittleres Speditionsunternehmen (10-30 Fahrzeuge)
- Name: Logistik Plus GmbH
- Branche: Nationale Stückgut- und Teilladungsverkehre
- Fahrzeugflotte: 25 Lkw (alle über 12 Tonnen)
- Berechtigung: Gewerblicher Güterkraftverkehr mit EU-Lizenz
- Anschaffung eines Flottenmanagementsystems zur Routenoptimierung (35.000 €)
- Nachrüstung von aerodynamischen Verkleidungen an 15 Lkw (15 × 2.500 € = 37.500 €)
- Schulung aller Fahrer in kraftstoffsparender Fahrweise (25 × 350 € = 8.750 €)
- Beratung zur Implementierung eines Umweltmanagementsystems (5.000 €)
- maximal 17 Fahrzeuge × 2.000 € = 33.000 €
- 80% von 86.250 € = 69.000 €
- Begrenzt durch den Zuwendungshöchstbetrag: 33.000 €
- 86.250 € – 33.000 € = 53.250 €
-
Vorbereitung:
- Einholung von Angeboten für alle geplanten Maßnahmen
- Beschaffung einer Fahrzeugaufstellung von der Straßenverkehrsbehörde
- Bereitstellung der EU-Lizenz
-
Antragstellung:
- Registrierung im eService-Portal des BALM
- Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars
- Hochladen aller erforderlichen Nachweise
- Einreichung des unterschriebenen und gestempelten Kontrollformulars
-
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids:
- Umsetzung der Maßnahmen in zwei Phasen:
- Phase 1: Flottenmanagementsystem und Eco-Driving-Schulungen
- Phase 2: Aerodynamische Verkleidungen und Umweltberatung
- Umsetzung der Maßnahmen in zwei Phasen:
-
Verwendungsnachweis:
- Einreichung von zwei Verwendungsnachweisen:
- Erster Verwendungsnachweis nach Abschluss von Phase 1
- Zweiter Verwendungsnachweis nach Abschluss von Phase 2
- Einreichung von zwei Verwendungsnachweisen:
Fallbeispiel 3: Größeres Logistikunternehmen (50+ Fahrzeuge)
- Name: Großspedition GmbH
- Branche: Nationale und internationale Logistik
- Fahrzeugflotte: 80 Lkw (alle über 18 Tonnen)
- Berechtigung: Gewerblicher Güterkraftverkehr mit EU-Lizenz
- Ausstattung aller 80 Lkw mit Abbiegeassistenten und Totwinkel-Assistenzsystemen (80 × 2.500 € = 200.000 €)
- Implementierung eines umfassenden Telematik- und Flottenmanagementsystems (85.000 €)
- Umfassendes Schulungsprogramm für alle Fahrer (Sicherheit, Eco-Driving, Ladungssicherung) (80 × 800 € = 64.000 €)
- Beratung und Implementierung eines integrierten Umwelt- und Sicherheitsmanagementsystems (25.000 €)
- maximal 17 Fahrzeuge × 2.000 € = 33.000 €
- 80% von 374.000 € = 299.200 €
- Begrenzt durch den Zuwendungshöchstbetrag: 33.000 €
- Begrenzt durch den De-minimis-Schwellenwert: 33.000 € (da unter 300.000 €)
- 374.000 € – 33.000 € = 341.000 €
-
Vorbereitung:
- Detaillierte Planung aller Maßnahmen
- Beschaffung einer Fahrzeugaufstellung von der Straßenverkehrsbehörde
- Beschaffung der EU-Lizenz
- Prüfung bereits erhaltener De-minimis-Beihilfen
-
Antragstellung:
- Registrierung im eService-Portal des BALM
- Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars
- Hochladen aller erforderlichen Nachweise
- Einreichung des unterschriebenen und gestempelten Kontrollformulars
-
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids:
- Umsetzung der Maßnahmen in drei Phasen:
- Phase 1: Telematik- und Flottenmanagementsystem
- Phase 2: Assistenzsysteme für die ersten 40 Lkw und Beginn der Schulungen
- Phase 3: Assistenzsysteme für die restlichen 40 Lkw, Abschluss der Schulungen und Implementierung des Managementsystems
- Umsetzung der Maßnahmen in drei Phasen:
-
Verwendungsnachweis:
- Einreichung von zwei Verwendungsnachweisen:
- Erster Verwendungsnachweis nach Abschluss von Phase 1 und 2
- Zweiter Verwendungsnachweis nach Abschluss von Phase 3
- Einreichung von zwei Verwendungsnachweisen:
Fallbeispiel 4: Unternehmen mit Verbundstruktur
- Name: Bau Holding GmbH mit Tochterunternehmen Schmidt Bau GmbH und Schmidt Transport GmbH
- Struktur:
- Bau Holding GmbH: Holdinggesellschaft ohne eigene Fahrzeuge
- Schmidt Bau GmbH (75% Beteiligung): Bauunternehmen mit 3 Lkw (je 12 Tonnen) für Werkverkehr
- Schmidt Transport GmbH (100% Beteiligung): Transportunternehmen mit 8 Lkw (je 18 Tonnen) für gewerblichen Güterkraftverkehr
-
Schmidt Bau GmbH:
- Ausstattung aller 3 Lkw mit Abbiegeassistenten (3 × 1.500 € = 4.500 €)
- Fahrsicherheitstraining für alle Fahrer (3 × 400 € = 1.200 €)
-
Schmidt Transport GmbH:
- Ausstattung aller 8 Lkw mit Abbiegeassistenten und Rückfahrkameras (8 × 2.300 € = 18.400 €)
- Implementierung eines Flottenmanagementsystems (15.000 €)
- Schulung aller Fahrer (8 × 750 € = 6.000 €)
- Schmidt Bau GmbH: 5.700 €
- Schmidt Transport GmbH: 39.400 €
- Gesamt: 45.100 €
- Alle drei Unternehmen gelten als ein einziges Unternehmen im Sinne der Förderrichtlinie
- Gesamtzahl der Fahrzeuge: 3 + 8 = 11 Fahrzeuge
- Zuwendungshöchstbetrag: 11 × 2.000 € = 22.000 €
- Schmidt Bau GmbH: 3/11 × 22.000 € = 6.000 €
- Schmidt Transport GmbH: 8/11 × 22.000 € = 16.000 €
- Schmidt Bau GmbH: 80% von 5.700 € = 4.560 € (unter dem Teilbetrag von 6.000 €)
- Schmidt Transport GmbH: 80% von 39.400 € = 31.520 € (begrenzt durch den Teilbetrag von 16.000 €)
- Gesamt: 4.560 € + 16.000 € = 20.560 €
- Schmidt Bau GmbH: 5.700 € – 4.560 € = 1.140 €
- Schmidt Transport GmbH: 39.400 € – 16.000 € = 23.400 €
- Gesamt: 24.540 €
-
Vorbereitung:
- Klärung der Verbundstruktur und Dokumentation der Beteiligungsverhältnisse
- Beschaffung der Fahrzeugnachweise für beide Tochterunternehmen
- Beschaffung der Berechtigungen (Werkverkehrsanmeldung für Schmidt Bau GmbH, EU-Lizenz für Schmidt Transport GmbH)
-
Antragstellung:
- Angabe der Verbundstruktur
- Beantragung für beide Tochterunternehmen
- Koordination der Antrags, um den Gesamtzuwendungshöchstbetrag nicht zu überschreiten
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Nach Erhalt der Zuwendungsbescheide:
- Koordinierte Umsetzung der Maßnahmen in beiden Tochterunternehmen
- Regelmäßiger Austausch zwischen den Unternehmen zur Sicherstellung der korrekten Durchführung
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Verwendungsnachweis:
- Separate Verwendungsnachweise für beide Tochterunternehmen
- Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen und Ausgaben
Erfolgsgeschichten und Best Practices
- Frühzeitige Vorbereitung aller Unterlagen bereits vor dem offiziellen Antragsstart
- Beschaffung einer Fahrzeugaufstellung von der Straßenverkehrsbehörde statt einzelner Fahrzeugscheine
- Detaillierte Planung der Maßnahmen mit realistischem Zeitplan
- Antragstellung am ersten Tag des Antragszeitraums
- Erstantrag: Fokus auf dringende Sicherheitsmaßnahmen (Abbiegeassistenten, Notbremsassistenten)
- Erster Folgeantrag: Implementierung eines Flottenmanagementsystems
- Zweiter Folgeantrag: Umfassendes Schulungsprogramm für alle Fahrer
- Einrichtung eines speziellen Ordners (physisch und digital) für alle förderbezogenen Dokumente
- Klare Kennzeichnung aller Rechnungen und Zahlungsbelege, die mit geförderten Maßnahmen zusammenhängen
- Fotodokumentation vor, während und nach der Umsetzung von Maßnahmen
- Regelmäßige Überprüfung des Fortschritts anhand einer Checkliste
- Beratung durch spezialisierte Fördermittelberater
- Teilnahme an Informationsveranstaltungen des BALM
- Austausch mit anderen Unternehmen, die bereits Erfahrung mit dem Förderprogramm haben
- Nutzung von Checklisten und Leitfäden, die von Branchenverbänden zur Verfügung gestellt werden
- Integration der Maßnahmen in bestehende Managementsysteme
- Verknüpfung mit anderen Umwelt- und Sicherheitsinitiativen im Unternehmen
- Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Kontinuierliche Verbesserung durch Monitoring und Auswertung der Ergebnisse
Fazit und Empfehlungen zum Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit 2025“
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
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Erweiterter Anwendungsbereich: Mit der Absenkung der Mindestgröße für förderfähige Fahrzeuge ab 3,501 Tonnen können nun deutlich mehr Unternehmen von der Förderung profitieren.
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Höhere Fördersummen: Der einheitliche Schwellenwert von 300.000 Euro für De-minimis-Beihilfen ermöglicht insbesondere Unternehmen im gewerblichen Straßengüterverkehr eine deutlich höhere maximale Förderung als bisher.
-
Vielfältige Fördermöglichkeiten: Das Programm unterstützt eine breite Palette von Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Beratung, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten werden können.
-
Attraktive Förderquote: Mit einer Förderquote von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben bietet das Programm eine substantielle Unterstützung für die Umsetzung der Maßnahmen.
-
Flexibilität durch Folgeanträge: Die Möglichkeit, bis zu drei Anträge zu stellen, erlaubt eine flexible Planung und schrittweise Umsetzung der Maßnahmen.
Empfehlungen für eine erfolgreiche Antragstellung
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Frühzeitige Vorbereitung:
- Informieren Sie sich rechtzeitig über den Antragsstart
- Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor
- Planen Sie die Maßnahmen detailliert und realistisch
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Sorgfältige Dokumentation:
- Führen Sie von Beginn an eine sorgfältige Dokumentation
- Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen systematisch auf
- Erstellen Sie eine Checkliste für alle erforderlichen Nachweise
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Strategische Planung:
- Priorisieren Sie die Maßnahmen nach Dringlichkeit und Umsetzbarkeit
- Berücksichtigen Sie die Möglichkeit von Folgeanträgen
- Planen Sie ausreichend Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen ein
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Professionelle Unterstützung:
- Ziehen Sie bei Bedarf externe Expertise hinzu
- Nutzen Sie Informationsangebote des BALM und von Branchenverbänden
- Tauschen Sie sich mit anderen Unternehmen aus, die bereits Erfahrung mit dem Förderprogramm haben
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Termingerechte Umsetzung:
- Halten Sie sich strikt an die vorgegebenen Fristen
- Beginnen Sie mit den Maßnahmen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
- Stellen Sie sicher, dass alle Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden
Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten
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BALM-Hotline:
- Telefonisch unter 0221/5776-2699
- Die Hotline steht von 9:00 – 11:45 Uhr und 13:15 – 14:45 Uhr (freitags bis 11:45 Uhr) zur Verfügung
- Per E-Mail unter info.foerderprogramme@balm.bund.de
-
Fördermittelberater:
- Spezialisierte Berater können Sie bei der Antragstellung und Durchführung unterstützen
- Sie verfügen über umfassende Erfahrung mit dem Förderprogramm und kennen die häufigsten Fallstricke
- Eine professionelle Beratung kann die Erfolgsaussichten deutlich erhöhen
Ausblick auf zukünftige Entwicklungen
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Verstärkter Fokus auf Umweltschutz:
- Angesichts der Klimaziele der EU und Deutschlands ist mit einer zunehmenden Förderung umweltfreundlicher Technologien zu rechnen
- Alternative Antriebe und Kraftstoffe könnten in künftigen Förderperioden stärker berücksichtigt werden
- Maßnahmen zur CO2-Reduktion dürften an Bedeutung gewinnen
-
Digitalisierung:
- Die Digitalisierung von Logistikprozessen wird voraussichtlich ein wichtiger Bestandteil künftiger Förderprogramme sein
- Telematik- und Flottenmanagementsysteme könnten noch stärker gefördert werden
- Digitale Lösungen zur Optimierung von Routen und Auslastung dürften an Bedeutung gewinnen
-
Integration mit anderen Förderprogrammen:
- Eine stärkere Verzahnung mit anderen Förderprogrammen, etwa zur Förderung alternativer Antriebe, ist denkbar
- Kombinationsmöglichkeiten könnten erweitert werden, um ganzheitliche Ansätze zu unterstützen
Empfehlung, sich rechtzeitig an die Berater von KMU Zuschuss zu wenden
- Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Unternehmens
- Identifikation der optimalen Fördermöglichkeiten für Ihre spezifischen Bedürfnisse
- Unterstützung bei der Antragstellung und Dokumentation
- Begleitung während der Durchführung der Maßnahmen
- Hilfe bei der Erstellung des Verwendungsnachweises