De-minimis Förderung – Fragen und Antworten (FAQ)

de-minimis-foerderprogramm-2024
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Umbenennung

des Förderprogramms „De-minimis“ (ALT)

in

„Umweltschutz und Sicherheit“ (NEU)

Aktuelle Information

vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

vom 22.01.2024

 

Die Bezeichnung „De-minimis“ lässt keinen Rückschluss auf das Ziel oder den Inhalt des Förderprogramms zu.

Um die Wahrnehmung des Programms und damit mehr Inanspruchnahme durch potentielle Antragstellende zu erhöhen sowie die Wertigkeit der Ziele herauszuheben, wird das Programm ab der Förderperiode 2024 unter der Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ geführt.

Daher wird nachfolgend auch von der Richtlinie „Umweltschutz und Sicherheit“ gesprochen.

Im eService-Portal ist die erforderliche Anpassung noch umzusetzen, sodass einige Punkte (bspw. die Antrags-ID u.ä.) noch das Kürzel „DM“ aufweisen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Umweltschutz und Sicherheit“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und des Umweltschutzes durchführen.

 


 

 

Wichtig

Das BALM hat neue Unterlagen für die Förderperiode 2024 veröffentlicht.

Sie finden in Kürze

hier

– alle aktualisierten Informationen,

Fragen & Antworten (FAQ),

Vorteile & Nachteile etc.

zur

neuen „Umweltschutz und Sicherheit (US)“ – Förderung 2024

(vormals: De-minimis Förderung)

 

Bei Fragen … bitte einfach eine kurze Nachricht per E-Mail senden an:

de-minimis-2024@lkw-foerderung.de

bzw.

us-2024@lkw-foerderung.de

 

 

 

 

 

Was ist die „Umweltschutz und Sicherheit“ – Förderung (vormals: De-minimis Förderung?

Die neue „Umweltschutz und Sicherheit“ – Förderung 2024 (vormals: De-minimis-Förderung) ist ein bundesweites Fördermittelprogramm, das Unternehmen im Güterkraftverkehr in Deutschland durch Zuschüsse unterstützt.

  • Echter Zuschuss: Besonderer Vorteil für förderberechtigte Unternehmen – es handelt sich auch in 2024 um nicht (!) rückzahlbare Zuschüsse.
  • Zweck der Förderung: Unternehmen können die „Umweltschutz und Sicherheit – Zuschüsse 2024 (ehemals: De-minimis-Zuschüsse) erhalten, um ihre Investitionen in den Güterkraftverkehr zu fördern .
  • Ziele des Förderprogramms: Die „Umweltschutz und Sicherheit“ – Förderung 2024 (ehemals: De-minimis-Förderung) ist darauf ausgerichtet, den Güterkraftverkehr sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten.
  • Bewilligungsstelle: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist seit vielen Jahren die zuverlässige Bewilligungsbehörde für dieses Förderprogramm.
  • Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im gewerblichen Güterverkehr tätig sind und / oder Betriebe, welche Werkverkehr betreiben.
  • Fahrzeug-Voraussetzungen: Unternehmen, welche Eigentümer oder Halter von mindestens einem schweren Nutzfahrzeug (Lkw, Sattelzugmaschine) mit mindestens 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sind, können von der Förderung profitieren.
  • Förderfähige Maßnahmen: Die Zuschüsse gibt es für viele verschiedene Investitionen (Kauf, Leasing etc.) im Güterkraftverkehr.
  • Anzahl der geförderten Maßnahmen: Im Förderjahr 2024 sind ca. 400 unterschiedliche Einzelmaßnahmen förderfähig.
  • Übersicht / Liste der geförderten Maßnahmen: Die förderfähigen Maßnahmen / Investitionen werden im Maßnahmenkatalog 2024 und der Positivliste 2024 vom BALM konkretisiert.
  • Beispiele für förderfähige Investitionen: Es werden sowohl fahrzeugbezogene Maßnahmen wie LkwReifen und Fahrerassistenzsysteme gefördert. Zum anderen gibt es Zuschüsse auch für effizienzsteigernde Maßnahmen wie Telematik-Systeme.
  • Zuschuss-Höhe: Je Lkw mit mindestens 7,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht beträgt die Höhe der bewilligten Zuwendung + 2.000 Euro pro Jahr. (unverändert zur „alten“ De-minimis-Regelung aus 2023)
  • Zuschuss als Anteilsfinanzierung: Für jede förderfähige Maßnahme (= Investitionen lt. Maßnahmenkatalog & Positivliste im Förderjahr 2024) erfolgt eine anteilmäßige Förderung = Anteilfinanzierung.
  • Höhe der Anteilsfinanzierung: Es werden maximal 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet. (ebenfalls keine Änderung zur „alten“ De-minimis-Regelung aus 2023)
  • Maximale Gesamtzuwendung: Der maximale Zuschuss beträgt + 33.000 Euro je Unternehmen & Förderjahr. (unverändert zur „alten“ De-minimis-Regelung aus 2023)
  • Beginn der Antragstellung: Die Antragsfrist für das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (vormals „De-minimis-Förderung) beginnt für die Förderperiode 2024 am 5. Februar 2024, 09.00 Uhr.
  • Ende der Antragstellung: Die Antragsfrist für die Förderperiode 2024 endet am 31. Mai 2024.

 

Die aktualisierte „Umweltschutz und Sicherheit (US) – Förderung 2024 (ehemals: De-minimis Förderung ist insbesondere für kleine & mittlere Unternehmen (KMU) im Güterkraftverkehr wichtig.

Das BALM-Förderprogramm bietet – inhaltlich weitestgehend unverändert – eine effektive finanzielle Unterstützung für viele notwendige Investitionen in den Fuhrpark – für schwere Lkw, Sattelzugmaschinen, Lkw-Anhänger, Trailer bzw. Auflieger.

Seit ca. 15 Jahren ist die „Umweltschutz und Sicherheit (US) – Förderung (ehemals: De-minimis Förderung) das erfolgreiche BASIS-Förderprogramm für Unternehmen im Güter- und Werkverkehr.

 

 

Welche Ziele und welchen Zweck hat die De-minimis Förderung?

Was ist der Zweck des Förderprogramms „De-minimis 2024“?

  • Der Zweck der De-minimis-Förderung 2024 in Deutschland besteht darin, Unternehmen im Güterkraftverkehr finanziell zu unterstützen.
  • Die nicht zurück zu zahlenden Zuschüsse sollen Betriebe wie Transport-Unternehmen, Speditionen oder auch Handelsunternehmen dazu nutzen, bestimmte Investitionen in ihre Lkw-Fuhrparks zu tätigen.
  • Die Fördermittel vom BALM sollen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, die Kosten für sicherheitserhöhende, effizienzsteigernde und umweltschützende Maßnahmen zu tragen, welche über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

 

Das folgende Bild zeigt, welchen wichtigen Zweck die de De-minimis Förderung 2024 für Unternehmen im Güterkraftverkehr in Deutschland erfüllt.

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Welche Ziele hat die De-minimis Förderung in Deutschland?

Die übergeordneten Ziele der De-minimis Beihilfen 2024 sind:

  1. Sicherheit erhöhen: Die BALM-Förderung hat zum einen das Ziel, Unternehmen durch Zuschüsse zu Investitionen zu motivieren, welche die Sicherheit im Güterkraftverkehr erhöhen.
  2. Umwelt schützen: Zum anderen wird mit dem De-minimis Förder-Programm 2024 das Ziel verfolgt, die Umwelt- und Klimafreundlichkeit im Straßengüterverkehr zu fördern.

Die Ziele des Förderprogramms sind darauf ausgerichtet, die Gefahren & Auswirkungen von Unfällen sowie negative Umweltauswirkungen im straßengebundenen Güterverkehr zu verringern.

 

Die folgende Grafik zeigt, welche zwei Ziele mit dem Deminimis-Förderprogramm 2024 erreicht werden sollen: 1. Sicherheit im Straßengüterverkehr erhöhen und 2. Umwelt stärker schützen.

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Fazit

Mit den Deminimis-Zuschüssen werden für KMU attraktive monetäre Anreize geschaffen, den Güterverkehr in Deutschland nachhaltiger und sicherer zu gestalten.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um die De-minimis Förderung zu erhalten?

Unternehmen müssen in der Förderperiode 2024 die folgenden Voraussetzungen einhalten:

  • Tätigkeit im Güterkraftverkehr: Die De-minimis Förderung 2024 richtet sich ausschliesslich an Lkw-Betriebe, welche zum Zeitpunkt der Beantragung der Zuschüsse Güterverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen.
  • Nachweis für gewerblichen Güterverkehr und / oder Werkverkehr:  Das heisst, antragsberechtigt sind einerseits Unternehmen, welche über eine Gemeinschafts- oder EU-Lizenz oder eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr verfügen. Zum anderen sind Unternehmen förderfähig, sofern sie mit Ihren Nutzfahrzeugen Werkverkehr betreiben
  • Halter bzw. Eigentümer-Eigenschaft: Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, welche Eigentümer und /oder Halter von mindestens einem schweren und mautpflichtigen Nutzfahrzeug sind. Die Halter- bzw. Eigentümer-Eigenschaft für die De-minimis-Förderperiode 2024 muss zum Stichtag per 1. Dezember 2023 erfüllt sein.
  • Schwere Nutzfahrzeuge: Förderfähig sind ziehende Nutzfahrzeuge (Lkw & Sattelzugmaschinen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,50 Tonnen.
  • Transport von Gütern: Die mautpflichtigen Lkw und Sattelzugmaschinen, für welche Deminimis-Fördermittel beantragt werden, dürfen ausschliesslich für den Transport von Gütern eingesetzt werden.
  • Elektronische Antragstellung: Die De-minimis Förderung 2024 darf nur elektronisch beantragt werden.
  • Einhaltung von Fristen: Es müssen wichtige Fristen – wie z.B. Antragsfristen, Bewilligungszeiträume, Bearbeitungsfristen u.a. – beachtet werden.

 

 

 

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