Komponenten-Förderung für Nutzfahrzeuge

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Neu:

Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (= Nutzfahrzeuge + Trailer) vom 11.07.2023

 

Ab dem 24.07.2023 können Zuschüsse über das nationale Förderprogramm (EMK) für Neufahrzeuge (Lkw + Sattelzugmaschinen) für energieeffiziente Komponenten und Co2-senkende Zusatzausstattungen beantragt werden.

Im Rahmen des Flottenerneuerungsprogramms „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ für schwere Nutzfahrzeuge können ebenfalls Trailer-Zuschüsse für intelligente Trailer-Technologien für Lkw-Anhänger und Auflieger beantragt werden.

 

 

Kompakt zum Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten EMK“ 2023

 

Was ist neu?

 

  • Förderprogramm: Das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ 2023 ist Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2023 der Bundesregierung.
  • Förderung von Effizienzmaßnahmen 2023: Ab dem 11.07.2023 unterstützt die Bundesregierung den Erwerb bzw. Kauf von energieeffizienten Komponenten für neue & schwere Nutzfahrzeuge und Trailer mit einer Nachfolge-Förderung und Erweiterung des ENF-Förderprogramms aus dem Jahr 2021.
  • Komponenten-Förderung: Es werden energiemindernde (Einzel-) Komponenten gefördert, die den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Lkw + Sattelzugmaschinen) sowie Trailern (Auflieger & Lkw-Anhänger) erheblich reduzieren und zu einem effizienteren Betrieb führen.
  • Liste: Die Liste der förderfähigen Maßnahmen wurde vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erstmals am 14.07.2023 veröffentlicht. Diese Liste der förderfähigen Maßnahmen wird durch das BALM regelmäßig ergänzt bzw. erweitert.
  • Zuschüsse: Die gezahlten Fördermittel sind echte Zuschüsse und müssen nicht zurück gezahlt werden.
  • Förderquoten: Die Förderquoten bei diesem Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge liegen zwischen 15 – 25 Prozent.
  • Schwere Nutzfahrzeuge bzw. Trailer: Für den Kauf von einzelnen Komponenten werden pro Fahrzeug bzw. Trailer bis zu 5.000 Euro gezahlt.
  • E-Trailer: Wenn ein Elektro-Trailer (= eTrailer)“ erworben wird, also ein Trailer mit einer integrierten E-Maschine für den Antrieb und die Bremsenergie-Rückgewinnung, kann eine Förderung von bis zu 10.000 Euro beantragt werden.
  • Sehr attraktiv: Es gibt keine (!) Begrenzung der Anzahl der geförderten Komponenten pro Nutzfahrzeug.
  • Antragsfristen: Förderanträge können ab dem 24.07.2023 bis zum 31.03.2024 beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden.
  • Antragsverfahren: Dieses ist lt. BMDV (Bundesministerium für Digitales und Infrastruktur) benutzerfreundlich gestaltet und erfordert nur wenige Nachweise.
  • Förderrichtlinie: Die für das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ zugrunde liegende Förderrichtlinie „Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken“ wurde erstmals – im Original – am 11.07.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

 

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