Neu:
Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (= Nutzfahrzeuge + Trailer) vom 11.07.2023
Ab dem 24.07.2023 können Zuschüsse über das nationale Förderprogramm (EMK) für Neufahrzeuge (Lkw + Sattelzugmaschinen) für energieeffiziente Komponenten und Co2-senkende Zusatzausstattungen beantragt werden.
Im Rahmen des Flottenerneuerungsprogramms „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ für schwere Nutzfahrzeuge können ebenfalls Trailer-Zuschüsse für intelligente Trailer-Technologien für Lkw-Anhänger und Auflieger beantragt werden.
Kompakt zum Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten EMK“ 2023
Was ist neu?
- Förderprogramm: Das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ 2023 ist Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2023 der Bundesregierung.
- Förderung von Effizienzmaßnahmen 2023: Ab dem 11.07.2023 unterstützt die Bundesregierung den Erwerb bzw. Kauf von energieeffizienten Komponenten für neue & schwere Nutzfahrzeuge und Trailer mit einer Nachfolge-Förderung und Erweiterung des ENF-Förderprogramms aus dem Jahr 2021.
- Komponenten-Förderung: Es werden energiemindernde (Einzel-) Komponenten gefördert, die den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Lkw + Sattelzugmaschinen) sowie Trailern (Auflieger & Lkw-Anhänger) erheblich reduzieren und zu einem effizienteren Betrieb führen.
- Liste: Die Liste der förderfähigen Maßnahmen wurde vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) erstmals am 14.07.2023 veröffentlicht. Diese Liste der förderfähigen Maßnahmen wird durch das BALM regelmäßig ergänzt bzw. erweitert.
- Zuschüsse: Die gezahlten Fördermittel sind echte Zuschüsse und müssen nicht zurück gezahlt werden.
- Förderquoten: Die Förderquoten bei diesem Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge liegen zwischen 15 – 25 Prozent.
- Schwere Nutzfahrzeuge bzw. Trailer: Für den Kauf von einzelnen Komponenten werden pro Fahrzeug bzw. Trailer bis zu 5.000 Euro gezahlt.
- E-Trailer: Wenn ein „Elektro-Trailer (= eTrailer)“ erworben wird, also ein Trailer mit einer integrierten E-Maschine für den Antrieb und die Bremsenergie-Rückgewinnung, kann eine Förderung von bis zu 10.000 Euro beantragt werden.
- Sehr attraktiv: Es gibt keine (!) Begrenzung der Anzahl der geförderten Komponenten pro Nutzfahrzeug.
- Antragsfristen: Förderanträge können ab dem 24.07.2023 bis zum 31.03.2024 beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) gestellt werden.
- Antragstellung: Anträge können ausschließlich online über das Portal https://antrag-gbbmvi.bund.de/ (eService-Portal) eingereicht werden.
- Antragsverfahren: Dieses ist lt. BMDV (Bundesministerium für Digitales und Infrastruktur) benutzerfreundlich gestaltet und erfordert nur wenige Nachweise.
- Details: Weitere Einzelheiten zum EMK-Förderprogramm finden Sie in der detaillierten Darstellung der Förderrichtlinie.
- Förderrichtlinie: Die für das Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten (EMK)“ zugrunde liegende Förderrichtlinie „Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken“ wurde erstmals – im Original – am 11.07.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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