Lkw-Abwrackprämie 2021: Fragen & Antworten (FAQ)

 

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NEU:

Lkw-Abwrackprämie 2021 wird fortgesetzt!

Ab 26. Juli 2021 können wieder Zuschüsse über das BAG-Flottenerneuerungsprogramm beantragt werden.

Wichtig:

Im neu aufgelegten Förderprogramm Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF 3.0) müssen zusätzliche Voraussetzungen für förderfähige Neu-Fahrzeuge erfüllt werden, um die „Lkw-Abwrackprämie“ zu erhalten.

 

 

 

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Was ist die Lkw-Abwrackprämie 2021?

  • Die Lkw-Abwrackprämie 2021 ist eine staatliche Zuwendung in Form eines hohen finanziellen Zuschusses.
  • Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vergeben.
  • Wichtig für KMU (Kleine & mittlere Unternehmen): Sie müssen diesen Zuschuss nicht zurück zahlen.
  • Die Lkw-Abwrackprämie ist inhaltlich betrachtet 1.) eine Kauf-Prämie für schadstoffarme Neu-Lkw und  2.) eine Verschrottungs-Prämie für ältere Lkw im Bestand.
  • Der Zuschuss wird pro Neu-Fahrzeug und dem im Zusammenhang mit dessen Erwerb verschrotteten Bestands-Lkw direkt vom BAG auf das Firmenkonto des antragstellenden Unternehmens gezahlt.
  • Sofern im Förderjahr 2021 zumindest 1x echter Lkw-Austausch (1x neuer Lkw wird angeschafft plus 1x alter Lkw wird verschrottet) unter Beachtung der Förder-Bedingungen erfolgt, können Lkw-Betriebe den Zuschuss erhalten.
  • Die Lkw-Prämie bzw. der Zuschuss wird pro Fahrzeugtausch einmalig gezahlt.
  • Die maximale Lkw-Abwrackprämie je Fahrzeug-Austausch beträgt 15.000 Euro.

 

 

  • Dieser Zuschuss (= Lkw-Abwrackprämie) ist der zentrale Bestandteil des aktuellen Förderprogramms zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte 2021 (ENF 2021).
  • Mit der Lkw-Abwrackprämie wird ein finanzieller Anreiz für den Austausch von schweren Nutzfahrzeugen (= Lkw mit mindestens 7,50 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht) zugunsten moderner Lkw mit alternativen Antrieben gegeben.
  • Förderfähige Neu-Lkw müssen über ein Abbiegeassistenzsystem (AAS) verfügen.
  • In die Zuschuss-Förderung einbezogen wird auch die Anschaffung von sog. intelligenter Trailer-Technologie.
  • Im aktuellen Förderprogramm „Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte ENF 3.0“ sind folgende Fristen für die Beantragung der Zuschüsse festgelegt: Antrags-Start = 26.07.2021 und Ende der Antrags-Dauer = 31.10.2021.

 

Die folgende Grafik zeigt wichtige Fragen & Antworten in Kurzform zur Lkw-Abwrackprämie 2021.

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Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen gern.

Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17

bzw.

per E-Mail an: lkw-abwrackpraemie@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

 

 

Inhaltsverzeichnis:

Warum gibt es die Abwrackprämie 2021 für alte Diesel-Lkw?

Welche Neu-Fahrzeuge werden bei der Förderung berücksichtigt?

Wie hoch ist die Lkw-Abwrackprämie für KMU im Jahr 2021?

Wie wird konkret gefördert?

Wie ist der Ablauf bzw. welche Schritte müssen gemacht werden, um die Lkw-Abwrackprämie zu bekommen?

Welche allgemeinen Voraussetzungen & Bedingungen müssen für die Lkw-Abwrackprämie erfüllt sein?

Welche speziellen Anforderungen & Voraussetzungen gelten für die Bestandsfahrzeuge (= ALT-Lkw)

Welche besonderen Voraussetzungen müssen die neuen Nutzfahrzeuge (= NEU-Lkw) erfüllen, um förderfähig zu sein?

Welche zusätzlichen Voraussetzungen müssen Neufahrzeuge ab 26.07.2021 erfüllen, um förderfähig zu sein?

Für welche Unternehmen lohnt sich die Lkw-Abwrackprämie?

Wann beginnt und wann endet die Antrags-Frist für die Lkw-Abwrackprämie im Förderjahr 2021?

Wo muss der Förderantrag für die Lkw-Abwrackprämie gestellt werden?

Wieviel Geld ist insgesamt im „Fördertopf“? Und wieviel „Abwrackprämie kann ich als Lkw-Betrieb maximal bekommen?

Welche Vorteile und Stärken hat die Lkw-Abwrackprämie?

Welche Nachteile & Schwächen hat die Abwrackprämie für Lkw?

Was sind die besten Tipps, um die Lkw-Abwrackprämie sicher zu erhalten?

Wie hoch ist der ergänzende Zuschuss für Intelligente Trailer-Technologien (ITT)? Was muss beachtet werden?

Was konkret sind intelligente Trailer-Technologien?

 

 

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Welches Ziel bzw. welchen Zweck hat die Lkw-Kauf- und Abwrackprämie im Jahr 2021?

  • Es soll ein wirksamer Wachstumsimpuls für die Wirtschaft zugunsten von Fahrzeugproduktion und -zulassung geschaffen werden.
  • Durch das Förderprogramm soll ein deutlicher Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden.
  • Durch den Kauf von neuen, schadstoffarmen Lkw und die parallele Verschrottung von alten Lkw (= Austausch) wird das CO2- und Schadstoff-Emissionsniveau sinken.
  • Ein weiteres Förder-Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.

 

Für welche Neu-Fahrzeuge gibt es die Lkw-Abwrackprämie?

Die Zuschüsse bzw. Beihilfen (= Lkw Abwrackrämie) gibt es im Jahr 2021 für die Anschaffung von Neu-Fahrzeugen …

  1. mit konventionellem Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI
  2. mit Wasserstoff-/Brennstoffzellantrieb
  3. mit Elektroantrieb

Die Grafik zeigt auf einen Blick, welche Neufahrzeuge mit der Lkw-Abwrackpraemie 2021 gefördert werden.

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Wie hoch ist die Lkw-Abwrackprämie bzw. wieviel Zuschuss können KMU bekommen?

Im Förderjahr 2021 beträgt die Zuschuss- bzw. Förderhöhe:

  • 15.000 Euro: Für jedes verschrottete bzw. “abgewrackte“ Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro V oder EEV.
  • 10.000 Euro: Für jedes verschrottete bzw. “abgewrackte“ Bestandsfahrzeug der Schadstoffklasse Euro IV, Euro III oder schlechter.

Hier finden Sie die Original-Info´ vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zur Zuschuss-Höhe.

 

Wie wird genau gefördert?

  • Die Lkw-Abwrackprämie wird jeweils als eine einmalige Zuwendung (je Fahrzeug) als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Antragsteller gewährt.
  • Es handelt sich um einen Festbetrags-Zuschuss.
  • Der Zuschuss wird bei einer Bewilligung immer auf den Höchstbetrag festgesetzt. (also entweder 15.000 Euro oder 10.000 Euro oder 0 Euro bei einer Ablehnung des Förder-Antrags)

 

Wie ist der Ablauf, um die Lkw-Abwrackprämie 2021 zu erhalten?

Die Abwrackprämie für Lkw erhalten Sie in 8 Schritten:

  1. Förderantrag stellen: Online beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
  2. Zuwendungsbescheid erhalten: Das ist der amtliche Bescheid, dass Ihnen die Lkw-Abwrackprämie in einer bestimmten Höhe bewilligt wird.
  3. Kaufvertrag abschließen: bzw. die verbindliche Bestellung für Neu-Lkw durchführen.
  4. Zwischennachweis vorlegen: 1.) Online beim BAG und  2.) Innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Zuwendungsbescheids
  5. Auszahlung erhalten: Die Lkw Abwrackprämie wird vom BAG direkt auf Ihr Firmenkonto überwiesen.
  6. Zulassungsbescheinigung(en) bekommen: Für Ihre bestellten Neu-Lkw.
  7. Alt-Lkw verschrotten: Ihre alten Bestandsfahrzeuge müssen ordnungsgemäß verschrottet werden.
  8. Verwendungsnachweis durchführen: Für die ordnungsgemäße Verschrottung & Verwertung Ihrer alten Lkw. 1.) Online beim BAG und  2.) Innerhalb von 2 Monaten nach Neu-Zulassung & Verschrottung und  3.) spätestens bis zum 30.06.2022.

Das folgende Schaubild zeigt, welche 8 Schritte notwendig sind, damit KMU (kleine & mittlere Unternehmen) die Abwrackprämie für den Austausch ihrer alten Diesel-Lkw in neue, schadstoffarme Fahrzeuge bekommen.

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Bei Fragen zum Ablauf und unserem Lkw-Förderservice können Sie sich gerne an uns wenden.

Wir unterstützen Sie, damit Sie Ihre Fördergelder möglichst einfach erhalten.

Sie erreichen uns unter Telefon 089 62 42 30 17  

bzw. per E-Mail an: lkw-abwrackpraemie@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

 

Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für die Lkw-Abwrackprämie?

  • Für die Antragstellung, Abwicklung und die Nachweise müssen wichtige Fristen im Förderjahr 2021 eingehalten werden.
  • Einzel-Unternehmer und Betriebe mit Lkw (ab 7,5 t zul. GG) können die Förderung (= Lkw-Abwrackprämie) beantragen, sofern die Bestandsfahrzeuge gewerblich eingesetzt werden.
  • Die Förder-Antragstellung und -bewilligung müssen  unbedingt vor dem Neu-Kauf erfolgen.

Unser Tipp:

Unverbindliche Angebote können und sollten Sie bereits vor der Förder-Antragstellung einholen.

 

Welche speziellen Voraussetzungen gelten für die Bestands-Fahrzeuge bzw. Alt-Lkw?

  • Die Bestandsfahrzeuge in Ihrem Betrieb müssen zu den Fahrzeugklassen N2/N3 ab 7.500 kg zulässigem Gesamtgewicht (zul. GG) gehören.
  • Die zu verschrottenden Alt-Lkw müssen die Schadstoffklassen Euro 0 bis V oder EEV aufweisen.
  • Die Verschrottung bzw. das “Abwracken“ muss spätestens zwei Monate nach Erstzulassung des Neu-Fahrzeugs und spätestens bis 30.06.2022 erfolgen.
  • Bestandsfahrzeuge bzw. Alt-Lkw müssen zwölf Monate durchgängig auf den Antragsteller in Deutschland zugelassen sein.
  • Dies gilt zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung.
  • Die ordungsgemäße Verschrottung müssen begünstigte Unternehmen bis zum 30.06.2022 nachweisen.

Das folgende Bild zeigt fünf notwendige Voraussetzungen & Anforderungen für alte Bestands-Lkw, um förderfähig im Rahmen der Lkw Abwrackprämie 2021 zu sein.

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Gerne prüfen wir im Rahmen unseres Förderservice, ob für Ihre Bestandsfahrzeuge eine Förderfähigkeit über die Lkw-Abwrackpraemie gegeben ist.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

 

Welche besonderen Voraussetzungen gelten für die neuen Nutzfahrzeuge bzw. Neu-Lkw?

  • Es muss sich um Diesel-Lkw der neuesten Schadstoffklasse Euro VI oder Lkw mit Elektro- oder Lkw mit Wasserstoffantrieb handeln.
  • Die neuen Lkw müssen ebenfalls zu den Fahrzeugklassen N2/N3 ab 7,5 Tonnen zul. GG gehören.
  • Die Neu-Lkw müssen mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet sein, welches bestimmte Mindest-Kriterien erfüllen muss.
  • Das Produktionsjahr der neuen Lkw muss zwingend im Jahr 2021 liegen.
  • Die Mindesthaltedauer der neuen Fahrzeuge liegt bei 24 Monaten.

Zusätzlich gilt für konventionelle Diesel-Lkw (Euro VI):

Sofern der Austausch in ein Nutzfahrzeug der Schadstoffklasse Euro VI (Diesel-Lkw) erfolgt, muss dieser Neu-Lkw zum Zeitpunkt der Auslieferung mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein.

Wichtiges Update vom 27.01.2021:

Die PFLICHT zu rollwiderstandsoptimierten Reifen für Diesel-Lkw (Euro VI) entfällt!

  • Wie die Kollegen der Verkehrsrundschau heute sehr schnell (27.01.2021) kommuniziert haben, sind rollwiderstandsoptimierte Lkw-Reifen keine Voraussetzung mehr für einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.
  • Hierfür hatte sich der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) direkt beim Bundesamt für Güterverkehr eingesetzt.
  • Interessierte KMU können die Lkw-Abwrackprämie demnach erhalten, ohne spezifische Reifen-Regelungen erfüllen zu müssen.
  • Hier geht´s zur Original-Meldung.

 

Welche zusätzlichen Voraussetzungen müssen NEU-Lkw seit dem 26.07.2021 (ENF 3.0) erfüllen, um förderfähig im Rahmen der Lkw-Abwrackprämie zu sein?

Bei der Neuauflage des Förderprogramms hat das federführende Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen (noch) stärkeren Fokus auf Klimaschutz & CO2-Einsparungen gelegt.

Bitte beachten:

Neu-Fahrzeuge müssen bei einer Antragsstellung ab dem 26. Juli 2021 – zusätzlich zu den obigen Voraussetzungen – in der Regel die beiden nachfolgenden Förderkriterien kumulativ erfüllen.

Zwei zusätzliche Förder-Bedingungen für NEU-Lkw:

  1. Neu-Fahrzeuge müssen spezifische CO2-Emissionswerte unterschreiten
  2. Neu-Fahrzeuge müssen eine CO2-senkende Zusatzausstattung aufweisen

 

zu 1. Unterschreitung spezifischer CO2-Emissionswerte

Neu-Fahrzeuge der Euro-VI-Norm müssen lt. der neuen Förderrichtlinie ENF 3.0 nun zwingend bestimmte CO2-Werte unterschreiten.

  • Diese Emissionswerte wurden von der EU bei der Festlegung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge definiert.
  • Die CO2-Emissionen müssen unterhalb des durchschnittlichen Wertes der jeweiligen Fahrzeuguntergruppe liegen.
  • Das heisst, neue Euro-6-Lkw müssen die folgenden spezifischen CO2-Emissionswerte (siehe Tabelle) der jeweiligen Fahrzeuguntergruppe unterschreiten, zu der sie zugeordnet sind.

 

      • 4-UD       307,2 g/tkm
      • 4-RD       197,2 g/tkm
      • 4-LH         99,1 g/tkm
      • 5-RD         84,0 g/tkm
      • 5-LH         55,3 g/tkm
      • 9-RD        111,0 g/tkm
      • 9-LH         62,3 g/tkm
      • 10-RD       83,3 g/tkm
      • 10-LH       57,0 g/tkm

 

 

zu 2. Ausrüstung mit CO2-senkender Zusatzausstattung

Neu-Fahrzeuge müssen herstellerseitig zwei zusätzliche co2-verbrauchsreduzierende Ausstattungsmerkmale aufweisen, um förderfähig im Rahmen der Lkw-Abwrackprämie zu sein.

  • Die Ausstattungsmerkmale müssen geeignet sind, das CO2-Emissionsniveau des Neu-Fahrzeugs im Vergleich mit seinem Serienzustand zu senken.
  • Kann ein Lkw-Hersteller hier keine entsprechenden Angebote machen, ist der Förder-Antragsteller dafür verantwortlich, dass das Neufahrzeug zumindest über 1x förderfähiges Ausstattungsmerkmal verfügt, welches das CO2-Emissionsniveau gegenüber einem vergleichbaren Serienfahrzeug verringert.
  • Diese Zusatzausstattungen definiert das BMVI in einer Liste, welche nicht abschliessend ist.

Zu den definierten co2-senkenden Ausstattungsmerkmalen zählen aktuell:

  • Aerodynamische Bauteile, welche den Luftwiderstand des Neufahrzeugs gegenüber dem Serienzustand verbessern
  • Automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung
  • Luftpress-Automatiken zur Reduktion des CO2-Ausstoßes
  • Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle
  • Liftachsen
  • Start-Stopp-Systeme
  • vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme
  • vorausschauender Tempomat

 

Bitte Nachweis-Pflichten beachten:

Der Antragsteller muss sowohl die Unterschreitung der spezifischen CO2-Emissionswerte wie auch den Erwerb der CO2-senkenden Zusatzausstattung nachweisen.

Kann ein Neufahrzeug keiner der aufgelisteten Fahrzeug-Untergruppen zugeordnet werden und liegt daher für dieses Fahrzeug kein spezifischer CO2-Emissionswert vor, entfällt die Nachweispflicht. Dies muss der Förder-Antragsteller ebenfalls durch eine Hersteller-Bescheinigung belegen.

Sind für den Neu-Lkw weniger als zwei Ausstattungsmerkmale  verfügbar, so ist auch dies durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen

 

Fazit:

Das BAG-Flottenaustauschprogramm ( = Lkw-Abrackprämie + Trailer-Förderung) für schwere Nutzfahrzeuge wird fortgesetzt. Dies ist ohne „Wenn und Aber“ positiv zu bewerten. Inwieweit mit der Neuauflage ENF 3.0 und der Verschärfung der C02-reduzierenden Maßnahmen für zuschussfähige Neu-Lkw der Förderablauf „antragsteller-freundlich“ gestaltet wurde, wird die tägliche Praxis zeigen.

 

Sie haben keine Lust, sich mit den komplizierten Förder-Bedingungen, den rechtlichen Details und dem ganzen Papierkram zu befassen? Kein Problem 🙂

Das übernehmen wir gerne mit unserem risikolosen Förder-Service für Sie.

Rufen Sie uns gerne an unter Telefon 089 62 42 30 17

bzw.

per E-Mail an: lkw-ap@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

 

 

Lohnt sich die Lkw-Abwrackprämie für unseren Betrieb?

Ob sich die staatliche Austauschprämie für den Lkw-Neukauf- und die Verschrottung von alten Bestands-Lkw in Ihrem Unternehmen lohnt, muss vorab geprüft werden.

Die folgenden 3 Kriterien sind wichtig, damit sich die Förderung durch die Lkw-Abwrackprämie für Sie auszahlt.

  1.  Geringer Wieder-Verkaufs-Wert der Bestands-Lkw
  2.  Hohe Gesamt-Betriebskosten der alten Bestandsfahrzeuge
  3.  Hoher Bedarf für neue & leistungsfähige Lkw (= Lade- u. Transportkapazität)

Je eher für bestimmte Fahrzeuge in Ihrem Lkw-Fuhrpark diese drei Kriterien zutreffen, desto mehr werden sich die nicht rückzahlbaren Lkw-Zuschüsse für Sie lohnen.

Entscheidend ist Ihre GESAMT-Bewertung:

Je stärker die Kriterien gleichzeitig und umfänglich zutreffen, desto besser entfaltet die Lkw-Abwrackprämie in Ihrem Betrieb die optimale Wirkung. (sog. Sweet-Spot = effektive Zone)

Die folgende Grafik zeigt drei wichtige Kriterien für eine Bewertung, ob sich die staatlichen BAG-Zuschüsse für einen Lkw-Betrieb lohnen.

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Fazit:

Betrachten Sie das Fadenkreuz in der Mitte des Bildes: Je zentraler im „Fadenkreuz“ (= Sweetspot) Ihre individuelle Bewertung ausfällt, desto mehr spricht für eine profitable Wirkung der Lkw-Abwrackprämie in Ihrem Unternehmen.

 

 

Welche Fristen gelten in 2021 für die Förder-Antragstellung bei der Lkw-Abwrackprämie?

  • Start der Antragsfrist 2021: 26. Juli 2021
  • Ende der Antragsfrist 2021: 31. Oktober 2021

Es gilt das Datum des elektronischen Eingangs des vollständigen und bescheidungsreifen Antrags beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Bitte beachten:

Die Antragstellung folgt dem First-Come-First-Served-Prinzip (“Zuerst gekommen, zuerst bedient“)

Das heisst, es gilt das sog. Windhund-Verfahren: Förder-Anträge werden in der strikten Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und beschieden.

Innerhalb der obigen Fristen können Anträge gestellt werden, solange Haushaltsmittel (= Fördergelder) zur Verfügung stehen.

Das Antragssystem kann vom BAG – auch innerhalb der Fristen – geschlossen werden, wenn keine Fördermittel (= Fördergelder) mehr zur Verfügung stehen.

 

Wo kann ich den Förder-Antrag für die Lkw Abwrackprämie 2021 stellen?

Die Antragstellung ist ausschließlich online bzw. auf elektronischem Weg über die Portalseite des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) möglich. Um die Abwrackprämie 2021 für Diesel-Lkw zu beantragen, müssen Antragsteller die folgenden Schritte durchführen:

  1. Einrichten des Portal-Zugangs: Hier erreichen Antragsteller das eService-Portal vom BAG
  2. Einloggen im eService-Portal: Mit den erhaltenen Zugangsdaten unter dem Menu-Punkt: „Registrierte Benutzer“
  3. Antrags-Unterlagen hochladen: Alle notwendigen Antragsdokumente werden jetzt über den Menü-Punkt: „Förderantrag einstellen“ hochgeladen. (siehe Bild: unten)
  4. Antragsunterlagen senden: Im nächsten Schritt werden der Förderantrag und die sonstigen Unterlagen an das BAG gesendet.
  5. Bestätigungs-E-Mail erhalten: Nach dem Versand verschickt das BAG eine automatisch generierte Bestätigungs-Email mit folgendem Betreff: „Zuwendungsverfahren – Übertragung des elektronischen Antrags“

 

In der folgenden Grafik ist dargestellt, wo Sie den Menupunkt „Förderantrag einstellen“ im eService-Portal vom BAG finden. Unter diesem Menu-Punkt werden der Förderantrag für die Lkw-Abwrackprämie 2021 und die sonstigen Unterlagen hochgeladen und an das BAG gesendet.

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wo-kann-ich-die-lkw-abwrackpraemie-2021-beantragen (Quelle: Screenshot vom 01.02.2021 von https://antrag-gbbmvi.bund.de/)

 

Bei Fragen zur Einrichtung und Antragstellung: Hier hat das BAG als Hilfestellung mehrere Bedienungsanleitungen eingestellt.

 

Sie möchten sich nicht mit Bedienungsanleitungen, Antrags-Formularen und Zugangs-Daten etc. befassen? Ist nicht schlimm 🙂

Das übernehmen wir gerne für Sie.

Rufen Sie uns gerne an unter Telefon 089 62 42 30 17

bzw.

per E-Mail an: lkw-abwrackpraemie@lkw-foerderung.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.

 

 

Wieviel Fördervolumen (= Fördergeld) steht insgesamt für die Lkw-Abwrackprämie zur Verfügung?

Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium für die Lkw-Abwrackprämie im Rahmen der Lkw-Flottenerneuerung im Jahr 2021 zur Verfügung:

  • ca. 500 Millionen Euro  (= 500.000.000 Euro)
  • Maximaler Zuschuss pro Unternehmen (= Antragsteller): 800.000 Euro

Hinweis:

Durch den hohen Grenzwert – im Gegensatz zur de-minimis-Lkw-Förderung (max. 33.000 Euro pro Unternehmen) – können auch große Transport-Firmen und Logistik-Konzerne ihre gigantischen Lkw-Fuhrparks mit  Hilfe der Lkw-Abwrackprämie umfänglich modernisieren.

Kleine & mittlere Lkw-Betriebe (KMU) sollten dies bei ihrer Planung – im Hinblick auf das begrenzte Volumen des “Fördertopfs“ – vorausschauend berücksichtigen.

 

 

Welche Vorteile hat die Lkw-Abwrackprämie?

Die Lkw-Austausch-Prämie 2021 hat wichtige Vorteile & Stärken für  Lkw-Betriebe, sofern die drei Kriterien („Lohnt sich die Lkw-Abwrack-Prämie für unseren Betrieb“) erfüllt sind.

Die wichtigsten Vorteile der Lkw-Abwrackprämie sind:

  • Hohe Zuschüsse bis zu 15.000 Euro je Lkw-Austausch
  • Gut für KMU: Die Zuschüsse müssen nicht zurück bezahlt werden.
  • Finanziell lukrativ für alte Bestands-Lkw mit geringem Verkaufs-Wert
  • Zusätzliche Verwertungs-Alternative gegenüber dem Verkauf am freien Markt
  • Wertvoll: Für Sonderfälle wie „abgelastete“ oder „temporär abgemeldete“ Lkw kann – unter Einhaltung der Bedingungen – eine Förderfähigkeit erreicht werden.
  • Unternehmen bekommen den Anreiz, schadstoffärmere Lkw anzuschaffen.
  • Daraus resultieren positive Effekte für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Erhöhung der Sicherheit im Verkehr durch das Pflicht-Abbiegeassistenzsystem
  • Ergänzender Zuschuss von 5.000 Euro je Lkw-Tausch für Intelligente Trailer Technologien (ITT)

Fazit:

Die Stärken & Vorteile der Abwrackprämie für Lkw liegen in der finanziellen Attraktivität der hohen & nicht rückzahlbaren Zuschüsse. Alte Lkw mit einem geringen Wieder-Verkaufswert können durch die Zuschüsse profitabel verwertet werden. Die monetären Förder-Anreize zur notwendigen Erneuerung von Nutzfahrzeug-Flotten bringen viele Betriebe „ins Handeln“.

 

Allerdings hat die ENF 2021-Förderung (= Lkw-Abwrackpraemie) neben den finanziellen Vorteilen auch formale Schwächen & Nachteile, wie das folgende Bild zeigt:

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vorteile-und-nachteile-der-lkw-abwrackpraemie

 

 

Welche Nachteile hat die Abwrackprämie für Lkw?

Die Nachteile der Lkw Abwrackprämie liegen vor allem in der Komplexität und Vielzahl der formalen Anforderungen & Voraussetzungen.

Die größten Nachteile & Schwächen der Lkw-Abwrackprämie sind:

  • Hohe Komplexität der rechtlichen Förder-Regeln
  • Viele Förderbedingungen sind „amts-typisch“ 😉 formuliert
  • Dies führt zu einem hohen Grad an Verständnis-Problemen.
  • Manche Zuschuss-Bedingungen sind kompliziert oder mehrdeutig formuliert.
  • Zudem gibt (bzw. gab) es praxisferne bzw. unpraktische Regeln (Stichwort: Reifen), an welche die Förderung geknüpft ist.
  • Auch die starre Koppelung der – grundsätzlich sinnvollen – Trailer-Förderung pro Lkw-Austausch entspricht häufig nicht dem tatsächlichen Bedarf in Lkw-Fuhrparks.

Fazit:

Missverständnisse bei der Auslegung der Förderkriterien treten vor allem in kleinen- & mittleren Lkw-Unternehmen (KMU) auf, welche nur wenig Fördermittel-Kompetenz haben. Dies führt schnell zu teuren Fehlern. Im schlimmsten Fall geht der gesamte Anspruch für die Fördermittel verloren. Viele 1.000 Euro werden regelmäßig „verschenkt“ und bleiben in betroffenen Betrieben ungenutzt.

 

 

Was sind die besten Tipps zur Lkw-Abwrackprämie?

Hier finden Sie 7 wichtige Tipps zur Abwrackprämie 2021 für Lkw:

  1. Tipp: Betrachten Sie Ihre Handlungs-Alternativen vollständig.
  2. Tipp: Prüfen Sie alle (!) Bestands-Lkw, ob diese förderfähig sind.
  3. Tipp: Planen Sie Ihre Lkw-Finanzierungen sorgfältig.
  4. Tipp: Berücksichtigen Sie zusätzliche Lkw-Förderprogramme.
  5. Tipp: Beurteilen Sie Ihr Wissen über Fallstricke & Gefahren im Förderprozess.

In dem folgenden Kurz-Video (Dauer: 50 sec) haben wir für Sie die sieben Tipps detailliert dargestellt. Nutzen Sie gerne die „Pause-Taste“ zwischen den einzelnen Seiten, um die Tipps in Ruhe zu lesen.

 

     6. Tipp: Bewerten Sie, ob Sie den Förderprozess selbstständig realisieren können.

     7. Tipp: Entscheiden Sie, wer Ihnen zuverlässig zu Ihren Fördergeldern verhilft.

… plus Extra-Tipp Nr. 8, den Sie im obigen Video: „Was sind die besten Tipps zur Lkw-Abwrackprämie“ finden.

 

Wie hoch ist der Zuschuss für die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie und was muss beachtet werden?

  • Die Bezuschussung der Anschaffung von intelligenten Trailer-Technologien erfolgt in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Lkw-Austausch.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent des nachgewiesenen Anschaffungspreises (= Nettokosten) der jeweiligen Technologie.
  • Voraussetzung für die Gewährung des vorgenannten Zuschusses für ein Neu-Fahrzeug ist immer zwingend die Verschrottung eines alten Bestandsfahrzeugs.
  • Das heisst, die Bezuschussung ist niemals losgelöst von der Verschrottung des Alt-Lkw.

 

Wichtiges Update vom 22.03.2021

Seit 22.03.2021 ist eine Förderung von Intelligenten Trailer-Technologien unabhängig  von einem Zugmaschinen- bzw. Lkw-Austausch im Rahmen des ENF 2021 Förderprogramms möglich.

 

Was sind intelligente Trailer-Technologien?

Beispiele für intelligente Trailer-Technologien – für welche Sie den obigen, zusätzlichen Zuschuss erhalten können – sind:

  • Systeme zur Reifendruckmessung und Kontrolle
  • Technologien zur digitalen Ansteuerung für Auflieger & Anhänger
  • Verbesserung durch aerodynamische Anbauteile
  • u.v.a.m

Hier finden Sie die aktuelle Liste von intelligenten Trailer-Technologien (ITT).

 

 

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Telefon 089 62 42 30 17

oder:

schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an:

lkw-abwrackpraemie@lkw-foerderung.de

 

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Anfrage.